Admiral Deutscher Handelskontor GmbH verliert Klage gegen Autohändler vor dem LG Berlin, Az. 103 O 34/10

Internet, IT und Telekommunikation
07.09.20101395 Mal gelesen
Ein von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte vertretener Automobilhändler konnte vor dem Landgericht Berlin eine Klage der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH auf Erstattung von Abmahnkosten vollumfänglich abwehren.

Die Admiral Deutscher Handelskontor GmbH hatte den Händler wegen fehlerhafter Impressumsangaben abgemahnt und begehrte die Erstattung von Anwaltskosten.

Das Landgericht Berlin wies die Klage aufgrund der Geringfügigkeit des Verstoßes kostenpflichtig ab.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation der Kanzlei GGR Rechtsanwälte und befand, dass ein Kostenerstattungsanspruch nur für eine begründete, befugte und nicht rechtsmissbräuchliche Abmahnung entstehen könne, was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall gewesen sei.

Das abgemahnte Autohaus hatte auf seiner Internetseite einige Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz nicht angegeben.

Die Veröffentlichung des Urteils wird folgen.

Weitere Informationen zu Admiral Deutscher Handelskontor GmbH finden Sie hier

Datum: 07.09.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Krause & Partner, Abmahnkosten, Impressum

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