Besteht eine Abmahngefahr? Selbstverständlich! Aber kann das auch abgemahnt werden? Sollte es sich tatsächlich um einen eBay-Fehler handeln, wovon ich momentan ausgehe, dann dürfte es missbräuchlich sein, wenn ein Abmahner dieser Panne ausnutzt.
Mein Rat:
Setzen Sie sich am besten mit Ihrem eBay Ansprechpartner in Verbindung und machen Screenshots Ihrer und der Angebote z.B. Ihrer Mitbewerber, damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass es Ihnen nicht allein so gegangen ist.
Was sich heute, 11.6.2010 ebenfalls ändert, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de
Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!
http://www.shopsicherheit.de/index.php