Unberechtigte Bildveröffentlichung im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
08.05.20101324 Mal gelesen

Das Amtsgericht Ingolstadt hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 10 C 2700/08) entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Internetseite der Einwilligung des Betroffenen bedarf. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Bild aus einer Diskothek handelt. Das Argument, dass solche Fotos heute üblich seien und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht werden, ließ das Amtsgericht Ingolstadt nicht gelten.

tere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de .