1. Verkäufer können ab dem 11.06.2010 grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufs-/ Rückgaberecht einräumen
2. Anstelle eines Widerrufsrechtes können gewerbliche Verkäufer auch ein Rückgaberecht einräumen.
3. Käufer müssen dem Verkäufer unter Umständen Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung der Ware leisten.
Hinweis:
Bevor Sie Ihre Widerrufs-/ Rückgabebelehrung ändern sollte genauestens geprüft werden, ob sie möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die zuvor von Ihnen abgegeben wurde.
Ich berate Sie gern, damit Sie in keine Abmahnfalle tappen. Abmahner dürften sich bereits zum Start bereitgemacht haben.
Seien Sie dem Abmahner einen Schritt voraus und lassen Sie sich rechtzeitig beraten.
Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de
Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!