Hotline der Rechtsschutzversicherungen

Internet, IT und Telekommunikation
07.05.2010407 Mal gelesen

Immer wieder rufen bei uns Mandanten an, die von ihren Rechtsschutzversicherungen an die jeweiligen Hotlines verwiesen werden. Dabei haben wir durchaus sehr unterschiedliche Beratungsqualitäten erlebt. Zum Teil wird geraten, dass die Unterlassungserklärung der Abmahner unterzeichnet werden soll und Zahlung zu leisten ist. Teilweise wird den Betroffenen eine Änderung in die Feder diktiert. Neben möglichen Kommunikationsfehlern führt dies in der Praxis nicht wirklich zu einer Beendigung der Angelegenheit. Die abmahnenden Kanzleien reagieren häufig postwendend auf die Schreiben und geänderten Unterlassungserklärungen und fordern mit noch massiveren Worten die Zahlung.

Daher ist aus unserer Sicht zur Vermeidung von Fehlern die sofortige Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll. Sollte es aufgrund der telefonischen Beratung zu Fehlern gekommen sein, lassen sich diese häufig anschließend nicht mehr ausbügeln.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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