Ja, denn aufgrund der einstweiligen Verfügung waren Sie gezwungen, den Unterlassungstenor umgehend umzusetzen. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich unter anderem aus § 945 ZPO. Dieser lautet:
"Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken."
Unterstellt Sie verkaufen bei eBay Ihre Waren und haben mehrere tausend Angebote, dann müssten Sie gegebenenfalls alle Artikel aufgrund der Unterlassungsverfügung überarbeiten.
Dies kostet eine Menge Zeit und Geld. Beziffern Sie Ihren Schaden und fordern diesen beim Abmahner ein.
Ich berate und unterstütze Sie gern.
Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de
Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!