Musketier Media GmbH & Co. KG - Russische Schönheiten

Internet, IT und Telekommunikation
10.03.20101288 Mal gelesen
Regelmäßig informieren wir hier über aktuelle Abmahnungen und die Folgen einer Reaktion des Abgemahnten bzw. darüber, wie man sich sinnvoll verhält, wenn man eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassugserklärung erhalten hat.

Die Musketier GmbH & Co. KG mahnt offenbar angebliche Rechtsverletzungen an dem Werk "Russische Schönheiten" ab.
Absender des Schreibens ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk.
In der Abmahnung wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1298,- Euro verlangt, womit die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass man auch innerhalb kurzer Zeit mehrere Abmahnung von verschiedenen Rechteinhabern erhalten kann, die auch durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertreten werden.
Diesbezüglich gibt es gute Möglichkeiten, sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung zur Wehr zu setzen, die aber im Einzelfall wohlüberlegt sein sollten, da sogenannte "vorbeugende Unterlassungserklärungen" durchaus auch "Risiken und Nebenwirkungen" aufweisen.


Gerne beraten wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

 

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie auch unter www.die-abmahnung.de und unter www.abmahnung-blog.de