Falsche Beratung, falsche Unterlassungserklärung - und für Sie oft teure Prüfung durch das Gericht

Internet, IT und Telekommunikation
23.02.20101528 Mal gelesen
Es wird ständig und wiederholt darauf hingewiesen: bitte unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Das wird allgemein oder wohl zumindest in der Mehrzahl der Fälle beachtet. Es gilt jedoch weiter zu beachten ? die Prüfung und Beratung sollte unbedingt durch eine damit Vertrauten Rechtsberater erfolgen.
In meiner Beratungspraxis häufen sich die Fälle, in denen Mandanten erst mit dem zweiten oder gar dritten Abmahnschreiben erscheinen und vertreten bereits durch einen anderen Berater , oder sogar in einem Erstgespräch beraten und "beratend modifiziert", Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Teilweise wurden Mandanten sogar von der Rechtsschutzhotline beraten und es wurde am Telefon die Unterlassungserklärung zusammen "neu aufgestellt".
Die Mandanten hatten auf die Richtigkeit vertraut und waren auch über das Risiko einer solchen Erklärung nicht hinreichend aufgeklärt. Die  Nunmehr sehen sich einem Prozess, gerichtet auf eine Vertragsstrafe, vor dem meist zuständigen Landgerichten wider. Die geltend gemachten Forderungen sind hoch angesetzt und werden dem Gericht zur Prüfung der Angemessenheit im Klagewege zugetragen.
Wichtige Aspekte einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werden oftmals, teils aus Unkenntnis, teils aus unrichtiger Einordnung der Sach- und Rechtslage, nicht beachtet.
Ungeachtet der Frage nach nunmehrigen Regressansprüche kann nochmals nur nachhaltig darauf hingewiesen werden, dass die Erklärung niemals ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Zudem ist empfehlen, dass ein mit dem jeweiligen Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt oder Rechtsberater aufgesucht werden sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden. Auch wenn die Mandatierung ind diesen Fällen nicht immer günstig ist, die anschließenden Forderungen und Vertragsstrafen sind regelmäßig teurer!
Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.
 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch unter http://it-recht.ra-schmelzer.info
 
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, LL.M. (USA/Delaware) http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646
 
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