Gefährliche Musiktauschbörsen

Internet, IT und Telekommunikation
24.07.20064036 Mal gelesen

Am Anfang stand Napster. Es handelte sich um im Internet freiverfügbare Software, die es ermöglichte, Musikdateien kostenlos aus dem Internet herunter zu laden. Das Programm erfreute sich weltweit einer riesigen Beliebtheit, wurde aber durch die   amerikanische Musikindustrie und die amerikanische Staatsanwaltschaft gestoppt.

 

Es entwickelten sich parallel hierzu weitere derartige "Tauschbörsen", die im wesentlichen auf dem während der Napster-Prozesse entstandenen Protokoll "Gnutella" basierten und basieren. Genannt seien nur die Namen Cazaa, emule, Limewire, Bearshare und Morpheus. Alle diese Internetprotokolle funktionieren auf einem ähnlichen Grundprinzip: Man lädt die entsprechende Software auf seinen Computer. In dem Moment wird man Teilnehmer an einem weltweiten Netzwerk von "Usern", die die Software ebenfalls benutzen. Mit Hilfe der Software kann man von den PC´s der anderen "User" Musik, Filme, Spiele und Programme auf seinen eigenen Rechner herunter laden (download). Gleichzeitig ermöglicht man es den anderen Usern, vom eigenen PC Dateien quasi "abzusaugen" (upload). Diese Programme werden als "Tauschbörsen" bezeichnet, obwohl in der Wirklichkeit nichts ausgetauscht wird (es wird nicht eine Sache für eine andere Sache hingegeben). Es handelt sich vielmehr um die Möglichkeit, Dateien unendlich zu vervielfältigen und umsonst im Internet zur Verfügung zu stellen. Dass die Hersteller der jeweiligen Programme (Musikindustrie, Spieleindustrie, Programmersteller) hierüber nicht glücklich sind, da sie ja ihre Programme verkaufen wollen, liegt auf der Hand. So wurde in der Vergangenheit immer wieder versucht, denjenigen zu belangen, der die grundsätzliche Software zur Verfügung stellt. Die Rechtsprechung hat jedoch festgestellt, dass dies allein weder strafbar sei, noch unterbunden werden könne. Strafbare Handlungen, die unterbunden werden können, lägen erst darin, dass der Einzelne urheberrechtlich geschützte Software ohne Zustimmung des Herstellers auf seinen Rechner herunter lädt bzw. zum "Upload" zur Verfügung stellt. Konsequenterweise suchten die Hersteller nach Möglichkeiten, dies zu unterbinden. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind nunmehr geschaffen. Nachdem es lange Zeit nicht möglich war nachzuweisen, welcher Computer im Internet zu welcher Zeit eingewählt war, ist nunmehr Software ent-wickelt worden, die das feststellen kann. Um zu verstehen, worum es geht, muss man zunächst wissen, dass jedem Computer jedes Mal wenn er sich ins Internet einwählt, eine eigene "Ansprechadresse im Internet" zugewiesen wird, die sogenannte IP-Nr.. Da sich diese Nummer jedes Mal ändert, wenn der Computer aufs Neue sich im Internet anmeldet, ändert, spricht man von sogenannten dynamischen IP-Adressen. Es gibt nun Software, die es ermöglicht, diese dynamischen IP-Adressen zu erfassen und gleichzeitig zu erfassen, zu welchem Zeitpunkt diese dynamische IP-Adresse benutzt wurde. So kann man feststellen, welcher Computer zu welcher Zeit im Internet angemeldet war. Man kann sodann feststellen, bei welchem Provider der Computer angemeldet ist und der Provider (beispielsweise t-online oder ewetel) ist verpflichtet, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, wem dieser Rechner gehört. Da ein Computer, der gerade an einer Tauschbörse angemeldet ist, jedem anderen Computer offen steht, weil der andere Computer ja gleichzeitig auf diesem Computer etwas "absaugen" kann, kann sich nunmehr das Prüfprotokoll auf diesen Computer über die Tauschbörse einwählen und feststellen, welche Dateien auf diesen Computer zum "Absaugen" angeboten werden. Die Software stellt also fest, dass der Computer an der Tauschbörse teilnimmt, was er gerade selbst aus dem Internet herunter lädt, welche Dateien er zum "Upload" zur Verfügung stellt, mit welcher dynamischen IP-Adresse dies gerade geschieht und  zu welchem Zeitpunkt. Die Software erstellt hierüber Protokolle, so dass minutiös nachgewiesen werden kann, von welchem Computer zu welcher Zeit, welche Tauschbörse benutzt wurde und was zum Download und zum Upload zur Verfügung stand.

 

Nachdem zunächst ein Spielehersteller in Karlsruhe eine entsprechende Software-Firma beauftragt hatte, erfolgten 25000 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gegen Personen, die das entsprechende Spiel herunter geladen hatten und zum Upload bereitstellten. Nunmehr geschieht das Gleiche durch den Verband der Deutschen Musikindustrie, der im großen Stil sämtliche Tauschbörsen, die auf dem Internetprotokoll Gnutella basieren, überprüft. Auch hier existieren massenweise Strafverfahren.

 

Durch diesen Artikel sollen sämtliche Nutzer dieser Tauschbörsen davor gewarnt werden, in Zukunft weiterhin die Tauschbörsen zu benutzen. Es besteht die große Gefahr, dass mit Hilfe der neu entwickelten Programme man dem Nutzer " auf die Schliche kommt". Die Folgen sind erheblich: Es schließt sich ein Strafverfahren an und die Musikindustrie verlangt Schadenersatz in einer Größenordnung von 5000 bis 10000 Euro. Es kann nur dringend davon abgeraten werden, weiterhin an solchen Tauschbörsen "teilzunehmen".