Entfernung ebay-Kommentar

Internet, IT und Telekommunikation
09.10.2009875 Mal gelesen

Das Landgericht Hannover hat in einer Entscheidung vom 13. Mai 2009 (Az.: 6 O 102/08) über einen negativen Kommentar bei eBay entschieden. Streitpunkt war der Satz: "Handy als Neuangebot - Handy und Zubehör gebraucht - Das nenn ich Betrug." Geklagt hatte der eBay-Händler, der in dieser Äußerung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sah. Der Kunde wies in dem gerichtlichen Verfahren darauf hin, dass entgegen der Darstellung des eBay-Händlers das Gerät kein Neugerät gewesen sei.

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