Netzagentur verbietet Spielzeugpuppe Cayla - getarnte Abhöranlage

Netzagentur verbietet Spielzeugpuppe Cayla - getarnte Abhöranlage
17.02.2017314 Mal gelesen
Eltern werden aufgefordert, in ihrem Besitz befindliche Cayla-Puppen zu zerstören.

Die Bundesnatzagentur hat die Puppe "My Friend Cayla" verboten. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Onlineausgabe vom 16.02.2017.

Cayla sei eine "versteckte, sendefähige Anlage", so die Bundesnetzagentur gegenüber der Zeitung. In den vergangenen Wochen habe die Behörde Verkaufsstellen angeschrieben, damit sie die Puppe aus ihrem Sortiment nehmen.

Cayla verfüge über Mikrofon und Funkverbindung. Es sei nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass sie abhören und Daten weiterleiten könne. Befinde sich eine Abhöranlage in einem äußerlich harmlos erscheinenen Gegenstand, sei dessen Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal. Es sei dabei unerheblich, worum es sich bei diesem Gegenstand handele. Bei Cayla sei zudem die Bluetooth-Verbindung nicht gut genug gegen Abhörversuche geschützt.

Mit dem Verbot sei nun auch der Besitz der Puppe verboten. Die Bundesnetzagentur fordere daher Eltern auf, in ihrem Besitz befindliche Cayla-Puppen zu vernichte. Ferner bitte die Bundesnetzagentur darum, einen "Vernichtungsnachweis" auszufüllen, der auf der Website der Behörde heruntergeladen werden könne.

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