Neuer Fake-Kettenbrief bei Facebook

Neuer Fake-Kettenbrief bei Facebook
07.07.20161915 Mal gelesen
Bei Facebook kursiert im Moment wieder ein Kettenbrief. In der Nachricht wird den Nutzern erzählt, dass Facebook vor hat bereits gelöschte Nachrichten und Bilder zu veröffentlichen. Wer die Nachricht, die als Widerspruch gegen Facebook formuliert ist, auf seine Seite kopiert, soll davor geschützt sein. Stimmt das?

Hier der Text im Original:

Frist morgen!!!

Alles, was du je veröffentlicht hast, wird von morgen an die Öffentlichkeit. Sogar Nachrichten, die gelöscht wurden oder die Fotos nicht erlaubt sind. Es kostet nichts für eine einfache Kopie und Paste, besser sicher als Nachsicht. Channel 13 News sprach über die Änderung in der Datenschutzrichtlinie von Facebook.

Ich gebe keine Facebook-oder irgendwelche Organisationen, die mit Facebook-Erlaubnis verbunden sind, um meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge, die Vergangenheit und die Zukunft zu nutzen. Mit dieser Erklärung, gebe ich auf Facebook, dass es streng verboten ist, zu veröffentlichen, kopieren, verteilen oder eine andere Aktion gegen mich auf diesem Profil und / oder seinen Inhalt zu verwenden. Der Inhalt dieses Profils ist privat und vertrauliche Informationen. Die Verletzung der Privatsphäre kann durch Gesetz (UCC 1-308-1 1 308-103 und das Rom-Statut) geahndet werden. Hinweis: Facebook ist jetzt ein öffentliches Unternehmen. Alle Mitglieder müssen so einen Zettel schreiben. Wenn sie es vorziehen, können sie diese Version kopieren und einfügen. Wenn sie eine Anweisung nicht mindestens einmal veröffentlichen, wenn sie die Verwendung ihrer Fotos, sowie die im Profil-Status-Updates enthaltenen Informationen erlauben. NICHT teilen. Kopieren und einfügen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Müssen die Nutzer jetzt wirklich um ihre Privatsphäre fürchten?

Nein, diese Nachricht ist natürlich Quatsch. Facebook hat weder vor alte Nachrichten zu veröffentlichen, noch wäre es möglich über einen Post auf der Timeline irgendwelchen Facebook AGB zu widersprechen.

Bereits an der Art und Weise wie der Text geschrieben ist, sollten Nutzer die Fälschung erahnen. Die Erwähnung des Rom Statuts, der die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist, bestätigt die Annahme eines Fakes. Das Gesetz UCC 1-308-1 1 308-103 ist ein amerikanisches Handelsgesetz und hat ebenfalls rein gar nichts mit einem angeblichen Gesetz zur Privatsphäre zu tun.

Auch den erwähnten Sender Channel 13 News gibt es nicht.

Schließlich sollten Nutzer immer misstrauisch sein, wenn sie aufgefordert werden eine Nachricht zu kopieren und zu veröffentlichen. Das spricht für einen typischen Kettenbrief, der im besten Fall peinlich und im schlimmsten Fall einen Virus verbreitet.

Ist ein Widerspruch denn nicht grundsätzlich möglich?

Widerspricht man als Nutzer den Facebook-AGB, wäre ein Widerspruch nur gültig, wenn der Widerspruch Facebook auch tatsächlich zugegangen ist.  Ein geposteter Widerspruch auf der Timeline ist grundsätzlich nicht zugegangen, denn Facebook muss den Post nicht zur Kenntnis nehmen. Dem Unternehmen kann nicht zugemutet werden, alle Posts seiner Nutzer zu lesen. Selbst wenn ein Widerspruch Facebook korrekt zugegangen ist, muss Facebook deswegen den existierenden Vertrag mit dem Nutzer nicht ändern. Facebook könnte den Nutzer-Account ganz einfach kündigen.

 

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