Wie das LG Osnabrück (Urt. v. 17.07.2007, Az. 18 O 596/06) entschied nun auch das LG Hamburg, dass Pauschalangebote von Architekten auf my-hammer.de die HOAI-Mindestsätze nicht unterschreiten dürfen (Urt. v. 29.07.2008, Az. 312 O 228/08). Auch bei Internetauktionsplattformen wie www.my-hammer.de, die u.a. Architektendienstleistungen anbieten, müssen die HOAI-Mindestsätze eingehalten werden.
Zwar sind Pauschalangebote erlaubt, aber nur wenn die Vorgaben aus der Auftragsbeschreibung bei my-hammer.de so konkret sind, dass eine exakte Kalkulation möglich ist. Die Wettbewerbszentrale weist zudem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass derartige Verletzungen der Mindestpreisvorschriften wettbewerbswidrig seien und kostenpflichtig belangt werden können.
Datum: 06.01.2009
Autor: Röttger
Rubrik: Wettbewerb
mehr über: Dumpingpreise, www.my-hammer.de
08.07.2009812 Mal gelesen