LG Berlin: Heesters verliert Klage um angeblichen Auftritt im Konzentrationslager (Urt. v. 16.12.2008, 27 O 799/08)

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08.07.2009822 Mal gelesen

Der Schauspieler Johannes Heesters hatte gegen den Historiker Volker Kühn auf Unterlassung und Widerruf geklagt, der behauptete, dass Heesters am 21. Mai 1941 im Konzentrationslager Dachau vor SS-Wachtruppen aufgetreten sei.

Das LG Berlin wies die Klage ab, da seitens des Klägers nicht genügend Beweise für einen Widerruf bzw. Unterlassung angeführt werden konnten, die die Unwahrheit des Beklagten bewiesen, welche die Grundlage für einen Widerruf bzw. Unterlassung wären. Sofern es sich bei den beanstandeten Passagen um Meinungsäußerungen handele, seien die Grenzen der unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten worden. Volker Kühn habe die im Rahmen der journalistischen Recherche erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten.

Die Berufung ist zugelassen.

Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung Nr. 52/2008 

Datum: 06.01.2009
Autor: Röttger
Rubrik: Sonstige 
mehr über:Allgemeines Persönlichkeitsrecht,Schmähkritik, Unterlassung, Widerruf

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