Falschparker - Besitzstörung muss vom Parkplatzbesitzer nicht geduldet werden!

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20092575 Mal gelesen

Parkplätze sind in hoch frequentierten Gebieten eine Seltenheit und daher sehr begehrt. Dies gilt für Stadtgebiete ebenso wie bspw. für Einkaufszentren auf dem Lande.

Diejenigen, die sich den Luxus eines privaten Parkplatzes leisten können, kommen dennoch oft nicht in den Genuss ihres teuer erkauften Gutes. Oftmals werden die reservierten Parkplätze zugeparkt oder von Kurzparkern benutzt, die "nur mal kurz weg sind".  Dann obliegt es dem Parkplatzbesitzer entweder die Polizei zu rufen, die in den meisten Fällen auf den Abschleppdienst verweist, oder gleich den Abschleppdienst zu rufen, der jedoch im Voraus bezahlt werden muss. Weigert sich dann der Inhaber des abgeschleppten Fahrzeugs die Abschleppkosten zu zahlen ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert und der Parkplatzhalter bleibt nicht selten auf seinen Kosten sitzen.

Eine praktische, zeitsparende und kostengünstige bzw. kostenfreie Lösung für Parkplatzbesitzer stellt die Abmahnung der Falschparker durch eine Anwaltskanzlei dar. Der Missstand des Falschparkens auf Privatparkplätzen wird auf diese Art eingedämmt und in den meisten Fällen sogar beseitigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Parkplatzbesitzer die Möglichkeit haben,  die Störer für ihr Falschparken haftbar zu machen und zur Unterlassung zu verpflichten.

So hat bspw. das Amtsgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 07.05.2008 (Az. 29 C 231/08-85) die Halterin eines Fahrzeugs, welches verbotswidrig geparkt wurde, dazu verurteilt, "es zu unterlassen, von ihr gehaltene Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz . abzustellen und/oder abstellen zu lassen und/oder diesen Parkplatz zu befahren und/oder befahren zu lassen." Die Halterin wurde zudem verpflichtet, sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Die Fahrerin des Fahrzeugs blockierte für 78 Sekunden eine Kundenparkplatz, um sich nach dem Weg zu erkundigen. Dies war nach Ansicht des Gerichts für die vollumfängliche Verurteilung ausreichend.

Datum: 11.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Zivilrecht 
mehr über: verbotene Eigemacht, Unterlassung, Abmahnung

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