Bundespatentgericht bestätigt Wortmarke `heuteKino!`- ZDF Widerspruch zurückgewiesen

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009756 Mal gelesen

Beschluss vom 29.10.2008, Az: 27 W (pat) 13/08

Das Bundespatentgericht wies wie bereits zuvor das Deutsche Patent- und Markenamt (dpma), den Löschungsantrag der Wortmarke "heuteKino!" des ZDF mit der Begründung zurück, dass die Kennzeichnungskraft der Marke "Heute" durchschnittlich und beschreibend sei, so dass dafür auch nur ein durchschnittlicher Schutzumfang bestehe. Wegen des durchschnittlichen und beschreibenden Charakters der Marke könne daher auch nicht von einem Stamm einer Zeichenserie (wie in "heuteKino") ausgegangen werden. Eine Verwechslungsgefahr mit der gebotenen Sicherheit sei nicht gegeben.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass an die Kennzeichnungskraft einer Marke hohe Anforderungen gestellt werden, bevor mittels dieser andere Marken verdrängt werden können.



Datum: 04.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
mehr über: Kennzeichnungskraft, Deutsches Patent und Markenamt, Löschungsantrag

www.ggr-law.com