Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein ULD mahnt rottenneighbor.com in den USA ab

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009930 Mal gelesen

In seiner jüngsten Pressemitteilung vom 18.11.2008 teilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit, dass es die Betreiber von "rottenneighbor.com" angeschrieben habe, da denen "faktisch Beihilfe zu Straftaten, nämlich zu Beleidigungsdelikten, und Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen werden kann".

Auf deren Webangebot gäbe es keine Betreiberverpflichtung zur Beseitigung von gesetzeswidrigen Inhalten, so dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht geschützt sei. Das ULD fordert die Betreiber der Seite daher auf, das Land Schleswig-Holstein aus ihrem Angebot heraus zu nehmen.

Die Verantwortlichen von rottenneighbor werden diese Eingabe wohl bestenfalls zur Kenntnis nehmen. Ändern dürfte sich an der Praxis mangels gesetzlicher Verprlfichtung allerdings nichts.


Datum: 19.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Allgemeines Persönlichkeitsrecht  
mehr über: Datenschutz, Beleidigungsdelikte, Betreiberhaftung

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