Facebook & Co. als Abmahnfallen für Unternehmen?

Facebook & Co. als Abmahnfallen für Unternehmen?
04.01.2016254 Mal gelesen
Social Networking ist heutzutage ein beliebtes Tool der offiziellen Firmenpolitik. Doch was, wenn sich soziale Netzwerke zunehmend als Risiko entpuppen? Um keine teuren Abmahnungen zu riskieren, gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten.

Wer auf Facebook unterwegs ist, mischt gern einmal private mit geschäftlichen Posts. Doch Achtung: Sobald Sie auf Ihrem privaten Profil auch dann und wann über Ihr Unternehmen berichten, müssen Sie zahlreiche rechtliche Regelungen beachten! So benötigen Sie beispielsweise immer dann ein Impressum, sobald Ihr Profil nicht mehr als rein geschäftlich gilt. Das fehlende Impressum auf Facebook ist mittlerweile zum echten Abmahn-Klassiker geworden! Daher unser Tipp: Trennen Sie immer sauber zwischen Ihren privaten Profilen und Ihrem geschäftlichen Social Media-Auftritt!

Auch hinsichtlich möglicher Namens- und Markenrechtsverletzungen sollten Sie vorsichtig sein - ebenso wie mit der Veröffentlichung von Gewinnspielen. So sieht das Deutsche Wettbewerbsrecht für Gewinnspiele beispielsweise klare Regelungen vor - ebenso wie Facebook selbst. Informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie ein Gewinnspiel auf einem Social Networking Profil online schalten!

Eine Abmahnfalle, an die kaum jemand denkt: Der "Gefällt-mir"-Button auf der eigenen Firmen-Website. Da durch das Drücken dieses Buttons Besucher-Daten an Facebook & Co. übertragen werden, müssen Sie darüber in Ihrer Datenschutzerklärung auf Ihrer Firmenseite informieren!

Unsere Empfehlung: Beugen Sie rechtzeitig vor, indem Sie sich fachliche Unterstützung holen und sich umfassend informieren, wie Sie Ihr Unternehmen auf Facebook & Co rechtssicher präsentieren können!

Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen Ihrer Social Media Präsenz erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gern in unserer Kanzlei!

Ignorieren sie auf keinen Fall eine eventuelle Abmahnung, da ansonsten weitere Kosten drohen!

Wie kann JusDirekt Ihnen helfen?

Unsere Spezialisten überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auf Facebook & Co rechtssicher präsentieren! Scheuen Sie nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren.

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.