Fest steht: Wer auf eBay als Unternehmer eingestuft ist, für den gilt das Fernabsatzrecht. Das bedeutet eine Vielzahl rechtlicher Pflichten. So brauchen Sie beispielsweise neben einem lückenlosen Impressum auch eine Widerrufsbelehrung, korrekte Preisangaben, eine Aufschlüsselung möglicher Versandkosten und natürlich fehlerfreie Allgemeine Geschäftsbedingungen - sogenannte AGBs.
Rechtlich einwandfreie AGBs zu erstellen, ist aber gar nicht so einfach. Hierbei müssen unzählige gesetzliche Vorgaben beachtet werden!
Momentan werden diverse e-Bay-Händler abgemahnt, weil diese sich ihre AGBs aus kopierten Internet-Vorlagen und geklauten AGBs anderer Verkäufer selbst zusammengeschustert haben!
Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Wenn Sie kein Experte im IT-Recht sind, ist es nahezu unmöglich, alle rechtlichen Vorgaben als eBay-Händler korrekt umzusetzen. Holen Sie sich lieber fachliche Unterstützung, bevor Ihnen teure Abmahnungen ins Haus flattern! Stellen Sie auf keinen Fall irgendwelche fremden Rechtstexte auf Ihre Website. Das kann nicht nur kostspielig werden, sondern verprellt auch Ihre Kunden. Diese merken nämlich relativ schnell, ob Sie mit professionellen Texten arbeiten oder nicht.
Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen falsch erstellter AGBs auf eBay erhalten? Dann kontaktieren Sie uns schnellstmöglich in unserer Kanzlei!
Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da ansonsten weitere Kosten drohen!
Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen!
Außerdem beraten wir Sie umfassend, wie Sie als eBay-Händler Ihre rechtlichen Pflichten korrekt umsetzen! Scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit - auch am Wochenende oder an den Feiertagen - zu kontaktieren. Unser Team ist rund um die Uhr für Sie da!
Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.