Telekom reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20091382 Mal gelesen

Die Deutsche Telekom AG hat laut einem taz Bericht zufolge einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um gegen eine Weisung der Bundesnetzagentur vorzugehen, die von der Telekom die Offenlegung von Personaldaten zu Internetverbindungen verlangt.

Die Bundesnetzagentur verpflichtete die Telekom, Verkehrsdaten "unverzüglich", auch ohne richterlichen Beschluss, auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehörden die Identität hinter eine IP-Adresse feststellen wollten. Nach dem Skandal um die Bespitzelungsaffäre ist die Deutsche Telekom nun bemüht das Fernmeldegeheimnis ihrer Kunden besser zu schützen. Verkehrsdaten unterlägen dem Fernmeldegeheimnis und über sie dürfe nur auf richterlichen Beschluss hin Auskunft erteilt werden. Nebst dem Eilantrag wurde auch ein Widerspruch bei der Bundesnetzagentur eingelegt.

Die Argumentation der Deutschen Telekom ist konform zur derzeiten Rechtslage, so dass nach meinem Dafürhalten der Widerspruch Erfolg haben dürfte.


Datum: 04.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Telekommunikationsrecht
Mehr über: Verkehrsdaten, Bestandsdaten, Personaldaten

www.die-abmahnung.info

www.ggr-law.com