Abmahnfallen für Websiten-Betreiber: Cookie-Hinweis oder Einwilligung?

Abmahnfallen für Websiten-Betreiber: Cookie-Hinweis oder Einwilligung?
03.12.2015249 Mal gelesen
Heutzutage werden auf fast allen Internetseiten sogenannte Cookies verwendet. Diese erkennen Nutzer wieder und erleichtern ihnen so das Surfen auf einer Website – z.B. dadurch, dass sich Besucher nicht erneut anmelden müssen. Aber brauchen Betreiber für das Verwenden von Cookies eine Einwilligung?

Innerhalb der EU wird der Umgang mit Cookies durch die sogenannte Cookie-Richtlinie geregelt. Diese sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vor, also einen Klick auf "Ja, ich stimme zu" oder ähnliches. Allerdings wurde besagte Richtlinie in Deutschland bislang nicht umgesetzt.

Hierzulande regelt § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG), dass zwar über den Einsatz unterrichtet und auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss - beispielsweise im Rahmen einer Datenschutzerklärung - eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers ist jedoch nicht erforderlich.

Was sollten Websiten-Betreiber tun, um sich rechtlich korrekt zu verhalten?

Der rechtlich sicherste Weg heißt dennoch: Die Einwilligung des Nutzers einholen! Direkt beim ersten Seitenaufruf sollte ein klar formulierter Einwilligungstext eingeblendet werden, der kurz und knapp darüber informiert, welche Daten wie genutzt werden und an wen sie weitergegeben werden. Anschließend muss der Nutzer mit einem Klick sein Einverständnis bestätigen. Zusätzlich sollte ein Passus in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden, der beispielsweise Hinweise darüber enthält, wie das Setzen von Cookies verhindert werden kann.

Unser Ratschlag: Wenn Sie keine teuren Abmahnungen riskieren wollen, informieren Sie die Nutzer Ihrer Website vorab über die Verwendung von Cookies und sichern Sie sich deren Einverständnis. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, dann melden Sie sich umgehend bei uns! Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da ansonsten weitere Kosten drohen können.

Wie kann JusDirekt Ihnen helfen?

Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit eventueller Abmahnungen und besprechen mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Außerdem beraten wir Sie gern darüber, wie Sie Ihre Website künftig abmahnsicher gestalten können.

Scheuen Sie sich nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren: Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

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