Telekommunikationsgesetz: Bundesregierung will missbräuchliche Ortung von Handys stärker einschränken

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009715 Mal gelesen


Die Bundesregierung will die missbräuchliche Ortung von Privatpersonen durch Handys stärker einschränken  und dies im Telekommunikationsgesetz, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, einbringen.

Zwar erlaube die momentane Regelung im Telekommunikationsgesetz die Ortung von Privatpersonen durch Handys, wenn diese eingewilligt haben, aber viele Anbieter werben damit, dass bereits eine einfache sms ausreiche, um diese Funktion des Handys in Anspruch zu nehmen. Damit ist die Möglichkeit des Missbrauchs leicht gegeben, denn eine sms lässt sich nicht einwandfrei dem Inhaber des Handys zuordnen. Die Ortungsoption sollte für seriöse Anwendungsfälle (wie die Suche von vermissten Kindern oder Verletzten) benutzt werden und nicht als ständige Kontrollfunktion von Privatpersonen oder gar als Zeitvertreib dienen.

Die Bundesregierung will durchsetzen, dass die Ortung nur dann frei gegeben wird, wenn die Einwilligung des Inhabers ausdrücklich und nachvollziehbar auszumachen ist. Zudem soll der Inhaber künftig vom Mobilfunkanbieter über die Freischaltung der Ortungsfunktion seines Handys sowie über die Anzahl vergangener Ortungen in Kenntnis gesetzt werden.


Datum: 30.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Telekommunikationsrecht
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