Voice-over-IP ist kein Festnetz

Internet, IT und Telekommunikation
31.10.2008829 Mal gelesen

Viele große Internet-Anbieter bieten ihren Kunden neben dem reinen DSL-Anschluss auch noch Telefonie an.

Diese Telefonie ist meistens als Voice-over-IP-Lösung gestaltet, auch wenn dies regelmäßig nicht mitgeteilt wird. Der Kunde hat bei einem Anbieterwechsel den Eindruck, seine Rufnummern - häufig von der Telekom - auf einen anderern Telefonanbieter zu portieren. Vordergründig ist dies zutreffend, rechtlich allerdings nicht.

 

In einem Beschluss vom 08.10.2008 hat das Amtsgericht Montabaur festgestellt, dass für Telefondienstleistungen, die ausschließlich über das Internet abgewickelt werden, der gesetzliche Kundenschutz nach dem Telekommunikationsgesetz nicht besteht.

Das hat im Streitfall erhebliche Auswirkungen. Streiten sich die Parteien, wie im Fall über den das Amtsgericht zu entscheiden hatte, über die Berechtigung von Forderungen des Anbieters, hat der Kunde nicht die Möglichkeit, eine Technische Prüfung zu verlangen. Dem Kunden dürfte damit auch der Einstweilige Rechtsschutz gegen eine angedrohre Anschluss-Sperrung regelmäßig verwehrt sein. Wie gegebenenfalls der Nachweis zu erbringen sein soll, dass die Abrechnung des Anbieters fehlerhaft ist, ist nicht ersichtlich.

Vor diesem Hintergrund ist dringend zu empfehlen, sich die Portierung von Rufnummern auf einen Anbieter mit ausschließlich internetbasierter Telefonie genau zu überlegen und bei der Entscheidung die nicht unerheblichen Risiken zu berücksichtigen.