Top 5 Abmahn-Klassiker für Websiten-Betreiber: Teures Vergnügen im Internet!

Top 5 Abmahn-Klassiker für Websiten-Betreiber: Teures Vergnügen im Internet!
25.11.2015144 Mal gelesen
Wer eine eigene Internetseite ins Netz stellt – egal ob geschäftlich oder privat – sollte die wichtigsten Abmahnfallen im Blick behalten. Ein Überblick über die Top 5 der aktuellen Abmahnklassiker!

Abmahn-Klassiker Nummer 1: Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung

Jede Website braucht eine lückenlose Datenschutzerklärung. Da Analyse-Tools und Apps externer Dienste wie Twitter oder Facebook jede Menge Daten über die Besucher Ihrer Website speichern, sind Sie gemäß § 13 Telemediengesetz und Datenschutzrecht dazu verpflichtet, Ihre Nutzer darüber zu informieren, welche Tools Sie wie einsetzen und welche Daten in welchem Umfang gespeichert werden. Eine lückenlose und juristisch korrekt formulierte Datenschutzerklärung hilft hier, kostspielige Abmahnungen im Vorfeld zu verhindern!

Abmahn-Klassiker Nummer 2: Fremde Videos und Bilder

Wenn Sie fremde Bilder und Videos auf Ihrer eigenen Internetseite veröffentlichen wollen, müssen Sie sich unbedingt um die Erlaubnis des jeweiligen Urhebers kümmern! Fakt ist: Bilder und Videos sind immer urheberrechtlich geschützt! Bei illegaler Verwendung drohen Ihnen kostspielige Abmahnungen - egal, ob Sie die Videos und Bilder im Internet gefunden haben oder aus speziellen Datenbanken ohne Lizenzerwerb heruntergeladen haben. Auch private Seitenbetreiber werden immer häufiger wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt!

Abmahn-Klassiker Nummer 3: Google AdSense und Werbebanner

Sobald Sie ein Werbebanner oder eine Google AdSense-Anzeige auf Ihrer Website schalten, gilt diese nicht mehr als rein privat. Hier drohen marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen - völlig unabhängig davon, ob Sie mit Ihrer Seite Gewinn erwirtschaften oder nicht. Unser Tipp: Verwenden Sie niemals markenrechtlich geschützte Begriffe! Abmahnungen im Markenrecht haben hohe Streitwerte und sind dementsprechend sehr kostspielig. Vermeiden Sie außerdem die Verwendung von Namen oder Produktbezeichnungen der Konkurrenz. Selbst wenn diese nicht durch das Markenrecht geschützt sind, kann eine Verwendung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unzulässig sein. Und auch bei Google AdWords ist Vorsicht geboten. Wenn Sie unter der Option "weitgehend passende Keywords" die vorgeschlagenen Ergebnisse ungeprüft verwenden, können Sie ernste Schwierigkeiten bekommen. Auch hier werden teils geschützte Bezeichnungen angeboten!

Abmahn-Klassiker Nummer 4: Newsletter und E-Mail-Werbung

Werbung per Newsletter zählt zu den effektivsten Werbemitteln überhaupt. Doch aufgepasst: Sie brauchen unbedingt vorher das Einverständnis des Empfängers. Ansonsten können Ihnen teure Abmahnungen drohen. Werbung per Newsletter ohne ausdrückliches Einverständnis ist unzulässig!

Abmahn-Klassiker Nummer 5: Google , Facebook, Twitter & Co.

Die Einbindung von Social Media auf der eigenen Website gehört heutzutage zum guten Ton. Doch aufgepasst: Hier lauern durchaus Stolpersteine! Wer beispielsweise einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Seite einbindet, muss die Besucher seiner Seite in der Datenschutzerklärung über die Übermittlung der Daten an Facebook informieren.

Eine andere Abmahnfalle: Die Durchmischung von privaten und geschäftlichen Social Media-Profilen! Berichten Sie beispielsweise auf ihrem persönlichen Facebook-Profil auch hin und wieder über ihr Geschäft, gilt Ihr Profil als nicht mehr rein privat. Und das zieht eine Reihe rechtlicher Konsequenzen nach sich. So brauchen Sie fortan ein Impressum - auf Facebook aber nicht so einfach umsetzbar. Daher unsere Empfehlung: Trennen Sie immer zwischen persönlichen und geschäftlichen Social Media-Auftritten!

Unser Ratschlag: Beugen Sie rechtzeitig vor, holen Sie sich juristische Hilfe und informieren Sie sich gründlich im Vorfeld, wie Sie Ihre Website rechtssicher gestalten können!

Sind Sie bereits wegen Ihrer Website abgemahnt worden oder wollen Sie Ihre Website abmahnsicher gestalten lassen? Dann melden Sie sich bei uns!

Ignorieren sie auf keinen Fall eine eventuelle Abmahnung, da ansonsten weitere Kosten drohen - etwa durch eine einstweilige Verfügung!

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Website künftig abmahnsicher gestalten können. Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.