Sobald Sie auf Ihrem Facebook-Profil über Ihr Geschäft berichten, gilt Ihr Profil nicht mehr als rein privat. Und das wiederum hat zahlreiche rechtliche Konsequenzen! Zum Beispiel benötigen Sie dann ein Impressum - mittlerweile ein echter Abmahn-Klassiker! Daher unser Tipp: Trennen Sie stets sauber zwischen privaten Profilen und Unternehmer-Profilen!
Eine andere häufige Abmahnfalle: Die Verletzung von Namens- und Markenrechten. Umgehen Sie dieses Problem, indem Sie niemals unter fremdem Namen auftreten.
Und auch bei den als recht harmlos erscheinenden Gewinnspielen auf Facebook, kann es durchaus zu Abmahnungen kommen. Das Deutsche Wettbewerbsrecht für Gewinnspiele macht hier klare Vorgaben - ebenso Facebook und Co. Diese ändern sich jedoch in regelmäßigen Abständen. Informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie ein Gewinnspiel schalten!
Ebenfalls eine echte Abmahnfalle: Ein "Gefällt-mir"-Button auf der eigenen Firmen-Website. Da durch Drücken des Buttons Besucher-Daten an Facebook übermittelt werden, müssen Sie dies unbedingt in Ihrer Datenschutzerklärung auf Ihrer Firmenseite darlegen!
Unsere Empfehlung: Beugen Sie rechtzeitig vor, holen Sie sich fachliche Unterstützung und informieren Sie sich, wie Sie Ihr Unternehmen auf Facebook & Co rechtssicher präsentieren!
Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen der Social Media-Präsenz Ihres Unternehmens erhalten? Dann melden Sie sich umgehend bei uns!
Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen!
Wie kann JusDirekt Ihnen helfen?
Unsere Spezialisten überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie, wie Sie Facebook & Co rechtssicher für Ihre Firmenpräsenz im Internet nutzen können! Scheuen Sie nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren.
Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.