Achtung Abofalle bei routenplaner-24.info

Achtung Abofalle bei routenplaner-24.info
21.09.2015305 Mal gelesen
Die Betreiber des Portals routenplaner-24.info versuchen Internetnutzer erneut in eine raffiniert gestaltete Abofalle zu locken. Verbraucher sollten sich durch die dreisten Zahlungsaufforderungen in Höhe von 576,- Euro nicht einschüchtern lassen, auch wenn der angebliche Anbieter nicht locker lässt.

routenplaner-24.info: "Kostenloses Gewinnspiel"

routenplaner-24.info ködert Internetnutzer auf seiner Startseite mit einem "kostenlosen Gewinnspiel". Die teilnehmenden User können angeblich einen Navi sowie eine Reise für zwei Personen auf den Malediven gewinnen. Um das Gewinnspiel aufzurufen, sollen die Nutzer auf einen Link klicken. Wer dem nachkommt, wird zwecks Benutzerregistrierung zur Eingabe seiner E-Mail-Adresse aufgefordert, um den Routenplaner zu nutzen und um am Gewinnspiel teilzunehmen. Unter diesem Feld soll man in einem Feld "Nutzungsbedingungen akzeptieren" ein Häkchen machen. Wer diese Nutzungsbedingungen lesen möchte, findet auf der angezeigten Seite keinen Hinweis darauf.

Angeblich kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen

Verbraucher die sich gleichwohl für das Gewinnspiel anmelden, erhalten daraufhin von dem Betreiber von routenplaner-24.info - der ODV Online Content Development & Distribution Ltd. - eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 576,- Euro. Dies wird damit begründet, dass der Verbraucher durch seine Anmeldung ein kostenpflichtiges Abonnement für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen habe. Die Zahlungspflicht ergebe sich aus den Nutzungsbedingungen.

Wie sich routenplaner-24.info Nutzer verhalten sollten

Ob die Nutzer von routenplaner-24.info die sich für das "kostenlose Gewinnspiel" registriert haben den verlangten Betrag zahlen müssen, ist jedoch äußerst fragwürdigt.

Dies ergibt sich bereits darauf, dass sich auf der Anmeldeseite für das Gewinnspiel kein Hinweis auf die Nutzungsbedingungen findet. Dies können lediglich über einen unauffällig gestalteten Link aufgerufen werden, der sich an gut versteckter Stelle auf der Startseite von routenplaner-24.info findet.

Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber in § 312j BGB vor, dass der Verbraucher vor Abschluss der Anmeldung den Button  mit der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung betätigen muss. Einen solchen Button gibt es hier jedoch nicht. Hierauf verweist auch die Verbraucherzentrale Sachsen.

Die betroffenen Verbraucher sollten daher auf keinen Fall an die Betreiber von routenplaner-24.info zahlen, sondern sich beraten lassen. Unseriöse Betreiber sollten von solchen Praktiken besser Abstand nehmen. Ansonsten müssen sie ebenfalls mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom  05.03.2014 (Az. 2 StR 616/12).

Ähnliche Artikel:

  • WhatsApp: Nutzer werden über "WhatsApp Gold" in Abofallen gelockt
  • Datingplattform daily-date als klassische Abofalle?
  • WhatsApp Call: Warnung vor Fake-Meldung von Betrügern
  • Facebook: Betrüger locken mit Fake-Gutscheinen von Amazon und H&M
  • B2B Technologies Chemnitz wird das Handwerk gelegt - LG Leipzig verbietet Werbung mit falschen Preisen
  • Abofallen - gefälschte Urteile "Pable Inkasso GmbH"
  • Abofallen-Abzocke: Premium Media Service Ltd. beruft sich auf falsche Urteile
  • Abofalle beim Online-Shop Yatada
  • Gewerbeauskunft-Zentrale: Staatsanwaltschaft geht gegen Abzocker vor
  • Achtung Abofallen: Anbieter tricksen trotz Button-Lösung