Update: Firmendeals- das aktuelle „Abzock-Modell“ des Vereins für virtuelle Dienste geht weiter!

Update: Firmendeals- das aktuelle „Abzock-Modell“ des Vereins für virtuelle Dienste geht weiter!
13.01.2015361 Mal gelesen
Carmen Homer versucht weiter mit unseriösen Geschäftspraktiken Unternehmer abzuzocken.

Bereits im April und November 2014 berichteten wir über die Trickanrufe des Vereins für virtuelle Dienste. Hierbei werden Gewerbetreibende oder Freiberufler durch einen Mitarbeiter des Vereins für virtuelle Dienste angerufen, mit der Behauptung, es ginge um die Homepage des Opfers und dessen Firmeneintrag bei Suchmaschinen. Charakteristisch bei diesen Anrufen ist, dass das Opfer in der Regel glaubt, mit einem Mitarbeiter von Google zu sprechen. Folge des Telefonats: Eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste in einer Höhe ab 500 €.

In diversen Fällen wurden die Forderungen des Vereins für virtuelle Dienste im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geltend gemacht. Die Verfahren schreiten voran, so dass nun die ersten mündlichen Verhandlungstermine stattgefunden haben.

Hierbei wies beispielsweise das AG Wolfsratshausen darauf hin, dass der streitgegenständliche Vertrag zwischen Beklagten und dem Verein für virtuelle Dienste als wucherähnliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 138 BGB zu werten sei und sich hieraus eine Nichtigkeit des Vertrages ergeben kann.

Nach diesem gerichtlichen Hinweis nahm der Verein für virtuelle Dienste seine Klage zurück!

Da die Geltendmachung der Forderungen häufig unberechtigt erfolgt, sollten die Ansprüche mit der richtigen Strategie abgewehrt werden. Erforderlich ist jedoch eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalls.

Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste oder diesbezüglich etwa ein Inkassoschreiben, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, beraten wir Sie gern!

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung! Oder kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.