Rechtsanwalt Nico Werdermann lässt in einer Kurzmitteilung wissen: Es gibt rechtliche Möglichkeiten- bei einer langsamen Internetverbindung wie bei jeder anderen mangelhaften Leistung
Kurzmitteilung Rechtsanwalt Nico Werdermann
Wenn ein Verbraucher einen Vertrag über ein besonders schnelles DSL abschließt kann er auch Erfüllung des Vertrages verlangen und muss sich nicht mit einer geringeren Geschwindigkeit zu Frieden geben. Das gilt auch, so Rechtsanwalt Nico Werdermann wenn die am Ort des Verbrauchers verfügbare maximale Bandbreite für den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck nicht ausreichend ist (Amtsgericht Fürth AZ: 340 C 3088/08).
Kurzmitteilung der Rechtsanwälte Werdermann von Rüden Berlin
Mittgeteilt von Rechtsanwalt Nico Werdermann
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