Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke rät den Nutzern jedoch dazu nicht direkt in Panik zu verfallen: "Trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer ist fraglich, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft überhaupt auf die Nutzer konzentrieren werden. Bislang war die GVU dafür bekannt, sich auf die "großen Fische" zu konzentrieren. Zudem ist zu bezweifeln, dass auf boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden. Allein die Tatsache, dass sich Nutzer bei boerse.bz angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurück verfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne".
Weitere Portale werden folgen
Es ist zu erwarten, dass dies nicht das letzte Portal war, das in nächster Zeit Schlagzeilen machen wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele illegale Download-Portale untereinander verknüpft sind. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den ersten Uploadern Kronzeugenregelungen anbieten wird, ist davon auszugehen, dass auch andere Portale bald schließen müssen.
Solmecke bewertet die Aktion der Polizei und Staatsanwaltschaft Köln wie folgt: "Mit dem Schließen von boerse.bz ist der Medienindustrie einer der größten Schläge gegen illegale Raubkopierer der letzten Jahre gelungen".