Online-Branchenbuch-Eintrag: Cityfirmen.de, Gewerbeauskunft-Zentrale, Touristenservice.info, Medienpol Design GmbH (Medien Branchenverzeichnis)

Online-Branchenbuch-Eintrag: Cityfirmen.de, Gewerbeauskunft-Zentrale, Touristenservice.info, Medienpol Design GmbH (Medien Branchenverzeichnis)
04.11.2014937 Mal gelesen
In Zeiten des Internets ist es gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen beliebt, die eigenen Kontaktdaten im Internet für jeden abrufbar zu machen. So hat in der Vergangenheit eine Vielzahl dieser Unternehmen Post erhalten, in der es um genau solche Branchenbuch-Einträge im Internet ging.

Nach Erhalt eines solchen Schreibens sollten sie Vorsicht walten lassen und nicht vorschnell etwas unterschreiben. Denn einige der zugeschickten Angebote enthalten eine mehrjährige Vertragsbindung sowie einen hohen Beitrag. Zum Beispiel bieten die Unternehmen Cityfirmen.de, Gewerbeauskunft-Zentrale und Touristenservice.info solche kostenpflichtigen Branchenbuch-Einträge an. Im Einzelnen:

 

Cityfirmen.de:

 

Das in Düsseldorf ansässige Unternehmen cityfirmen.de betreibt unter der Webseite www.cityfirmen.de ein kostenpflichtiges Branchenverzeichnis, in das sich Unternehmen eintragen lassen können. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern von cityfirmen.de den Vertragsabschluss bestätigt. Das Telefonat mit der Auftragsbestätigung wird per Voice-Mail aufgezeichnet, heißt es in den AGB weiter. Dann folgt die Rechnung: Für eine Vertragslaufzeit von einem Jahr soll der Kunde 476,00 Euro bezahlen. Dafür erhält er einen Eintrag auf der nach unserem persönlichen Geschmack "einfach" gehaltenen Seite des Unternehmens. Wer nicht rechtzeitig kündigt ist ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden.

 

Gewerbeauskunft-Zentrale:

 

Die ebenfalls in Düsseldorf ansässige Gewerbeauskunft-Zentrale, offiziell GWE- Wirtschaftsinformations GmbH, hat in der Vergangenheit Schreiben mit ergänzungsbedürftigen Datensätzen an z.B. Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige versandt. Aufgrund ihrer "Aufmachung" konnten die Schreiben beim Adressaten den Eindruck eines offiziellen Behördenschreibens erwecken. Auch der Preishinweis in dem Schreiben war erst bei ganz genauem Durchlesen des Schreibens zu entdecken. Die Adressaten der Schreiben wurden aufgefordert, den ergänzungsbedürftigen Datensatz zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Dann solle das Ganze an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgeschickt werden. Wer dieser Aufforderung nachkam, erlebte kurz darauf eine böse Überraschung, denn ihn erreichte eine Rechnung über 569,06 €! Dieser Betrag sollte die ersten 12 Monate des Abos abdecken. Spätestens jetzt merkt der Betroffene, dass er nicht ein Behördenschreiben beantwortet hatte, sondern ein kostenpflichtiges Abo für einen erheblichen Betrag abgeschlossen hatte. Hierfür erhält er einen Online-Branchebucheintrag auf der Website des Unternehmens.

 

Touristenservice.info

 

Auch die Touristenservice.info Reise & Fremdenverkehr aus Berlin bietet online Branchenbuch-Einträge an, wobei nur der Basiseintrag (Firmenname, Anschrift, Suchfunktion) kostenlos ist. Für weitere Angaben sowie eine Verlinkung muss der Kunde für einen 2-Jahres-Vertrag insgesamt 1.128,00 Euro netto zahlen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

 

Medien Branchenverzeichnis (Rechnung durch Medienpol Design GmbH)

Die Medienpol Design GmbH aus Bad Kreuznach hat Rechnungen für kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge verschickt. Der Adressat des Schreibens habe ein "Auftragsformular" einer Werbeagentur namens Medien Branchenverzeichnis über einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag unterzeichnet. Dieser Auftrag sei zur Weiterbearbeitung an die Medienpol Design GmbH weitergeleitet worden. Auf dem "Auftragsformular" befindet sich unauffällig unten links eine Auflistung des Preismodells (Grundpreis 499,- €, Einstellungs- und Pflegekosten 299,- €, grafische Gestaltung 199,- € netto). In einem Kasten auf der rechten Seite des Formulars im Fließtext finden sich im Kleingedruckten die Hinweise, dass es sich um ein 3-Jahres-Abo handelt sowie dass der Rechnungsbetrag zweimal jährlich entsteht. Auf 3 Jahre Vertragslaufzeit hochgerechnet belaufen sich die Kosten auf insgesamt über 7.000,00 € brutto!

Haben Sie von einem der oben genannten Unternehmen ein Schreiben oder eine Rechnung erhalten? Sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, unüberlegt und ohne genaue Lektüre der Schreiben etwas zu unterschreiben oder eine Zahlung vorzunehmen.

 

Gerade weil es auch kostenlose Möglichkeiten von Online-Branchenbuch-Einträgen gibt, sollten Sie immer genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Gegenleistung Sie für Ihr Geld erhalten. So hatte z.B. der Bundesgerichtshof im April 2014 entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch darauf haben, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung in das Verzeichnis "das Telefonbuch" und der Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden.

 

Falls Sie bereits eine Unterschrift geleistet haben und Sie nun eine Rechnung von einer der oben genannten Unternehmen erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bei der Abwehr der Forderungen zur Seite. In der Regel ist es einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt möglich, die geltend gemachten Forderungen entweder abzuwehren oder zumindest zu reduzieren. Möglicherweise könnte es sich bei der von dem Unternehmen verwendeten Entgeltklausel um eine überraschende Klausel nach § 305c BGB handeln. Dann hätte der Betreiber des Online-Branchebuches keinerlei Zahlungsanspruch.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de