Vorsicht bei Adress- bzw. Branchenbuch-Eintrag Touristenservice.info, Gewerbeauskunft-Zentrale, cityfirmen.de & Co.

 Vorsicht bei Adress- bzw. Branchenbuch-Eintrag  Touristenservice.info, Gewerbeauskunft-Zentrale, cityfirmen.de & Co.
15.10.2014568 Mal gelesen
Viele Geschäftsleute, insbesondere Klein- Klein und Einzelunternehmer kennen das Problem. Per Brief oder Fax erreicht sie ein Schreiben, in dem es um einen Eintrag in ein Branchenbuch im Internet geht. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.

Zum Teil enthalten diese Schreiben den kostenpflichtigen Abschluss über einen längeren Zeitraum hinaus und zu nicht unerheblichen Preisen.

 

Touristenservice.info

Das Berliner Unternehmen Touristenservice.info Reise & Fremdenverkehr bietet im Internet Branchenbuch-Einträge an. Der Basiseintrag bestehend aus Firmenname, Anschrift und Suchfunktion soll kostenlos sein.

Sobald jedoch weitere Angaben sowie eine Verlinkung veröffentlicht werden, muss der Neukunde für 2 Jahre insgesamt 1.128,00 Euro netto zahlen. Der 2-Jahres-Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Genau hier liegt jedoch das Problem: In einem uns bekannten Fall wollte ein Kunde den mit der Touristenservice.info geschlossenen Vertrag kündigen. Seine Kündigung, die er per Einschreiben an das Unternehmen versandt hatte, kam als unzustellbar zurück. Dies kann in Fällen, in denen "auf den letzten Drücker" gekündigt wird, ein Stolperstein werden: Der Vertrag kann sich dann bereits um ein Jahr verlängert und der Kunde muss weitere 564,00 Euro netto als Jahresbeitrag zahlen.  

 

Gewerbeauskunft-Zentrale

Ähnlich geht auch das Unternehmens GWE- Wirtschaftsinformations GmbH, auch besser bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale vor. Das Düsseldorfer Unternehmen hat in Unmengen Schreiben an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige versandt und diese aufgefordert, einen mitgeschickten teilweise ergänzungsbedürftigen Datensatz zu überprüfen, ggf. zu ergänzen und ihn dann zurückzuschicken. Die versandten Schreiben können aufgrund ihrer Gestaltung beim Leser den Eindruck eines offiziellen Behördenschreibens erwecken. Erst bei genauer Lektüre ist ein Preishinweis zu entdecken. Sofern der ergänzte Datensatz an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgeschickt wurde, erhielt der Absender nach einigen Tagen zunächst eine Rechnung über 569,06 €, was der Beitrag für die ersten 12 Monate des Abos sein sollte. Häufig merken die Angeschriebenen erst bei Rechnungsstellung, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben. Als "Gegenleistung" erhielt der Angeschriebene eine Art Branchenbuch-Eintrag auf der Website der Gewerbeauskunft-Zentrale.

 

Cityfirmen.de

Auch die Firma cityfirmen.de aus Düsseldorf vertreibt kostenpflichtige Branchenbucheinträge auf der eigenen Homepage. Hierzu liegt uns eine Rechnung der cityfirmen.de. Es werden unterschiedliche Leistungen wie z.B. Eintrag in das Branchenportal, Aktualisierung und Google Optimierung in Rechnung gestellt. Hierfür fordert die cityfirmen.de einen Betrag in Höhe von 476,- Euro brutto.

 

Sollten Sie von einem der genannten Unternehmen ein Schreiben mit der Aufforderung zur Ergänzung Ihrer Daten erhalten haben, sehen Sie bitte dringend davon ab, vorschnell und ohne genaue Lektüre der Unterlagen etwas zu unterschreiben. Sonst sind Sie vielleicht schneller Vertragspartner der Unternehmen, als Ihnen lieb ist. Falls Sie bereits ein Schreiben der o.g. Unternehmen unterschrieben und eine Rechnung erhalten haben, sind wir Ihnen gerne bei der Abwehr der gegen Sie geltend gemachten Forderungen behilflich.

Die Endgeldklausel kann eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB sein. Dies hat zur Folge, dass keine Zahlung an die Online-Branchebuchbetreiber gezahlt werden müsste.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de