Internet-System-Vertrag von Euroweb Internet GmbH mit „achtundvierzig Monaten“ Laufzeit wirksam?

Internet-System-Vertrag von Euroweb Internet GmbH mit „achtundvierzig Monaten“ Laufzeit wirksam?
14.10.2014322 Mal gelesen
Das Düsseldorfer Unternehmen Euroweb Internet GmbH vertreibt sog. „Internet-System-Verträge“. Inhalt dieser Internet-System-Verträge ist die Herstellung/Erstellung einer Homepage.

Potentielle Kunden der Euroweb Internet GmbH sind in der vornehmlich Kleinbetriebe und mittelgroße Betriebe wie z.B. Gastronomiebetriebe oder auch Handwerksbetriebe.

 

In einem uns vorliegenden Fall hat unsere Mandantschaft folgendes berichtet: Der erste Kontakt des Unternehmens erfolgte telefonisch. Ein Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH rief unseren Mandanten an, um einen persönlichen Besuchstermin zu vereinbaren. Vor diesem Anruf bestand keinerlei Kontakt oder Geschäftsverbindung zwischen unserem Mandanten und dem Unternehmen. Als der Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH unseren Mandanten zum Gesprächstermin aufsuchte, stellte er einen sog. "Internet-System-Vertrag" vor. Der Euroweb-Mitarbeiter bot unserem Mandanten an, eine Homepage für seinen Betrieb zu erstellen.

 

In dem Gespräch unterbreitete der Euroweb-Mitarbeiter unserem Mandanten auch folgendes "Sonderangebot": Bei Vertragsabschluss am selben Tag würde der Mandant "kostenlose Sonderleistungen" erhalten. Zu diesen "kostenlosen Sonderleistungen" zählten beispielsweise "Erstellung eines lokalen Werbeeintrages bei google Places", "Einrichtung einer Facebook Fanpage", "10.000 Werbeanzeigen auf Google" und/oder "Einrichtung einer mobilen Webseite". Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesen "Sonderleistungen" um solche Leistungen, die bei anderen Anbietern mittlerweile zum Standard gehören bzw. mit wenig Aufwand einzurichten sind. Diese von der Euroweb Internet GmbH angepriesenen "Sonderleistungen" haben nach unserer Einschätzung keinen beachtlichen Mehrwert. Die Laufzeit des Vertrages beträgt achtundvierzig Monate, also ganze 4 Jahre! Auch die Schreibweise der Vertragslaufzeit "achtundvierzig" anstatt "48" provoziert nach unserer Auffassung beim Leser ein Überlesen der tatsächlichen Vertragslaufzeit. Auffällig ist auch, dass in dem Vertrag ansonsten sämtliche weiteren Zahlenangaben als Ziffern aufgeführt werden. Nur die 4-jährige Vertragslaufzeit wird ausgeschrieben.

 

Uns ist bekannt, dass die Euroweb Internet GmbH zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Falls auch Sie unter bestimmten Prämissen bei der Euroweb Internet GmbH einen Vertrag unterzeichnet haben oder als Referenzkunde geworben wurden, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir prüfen für Sie, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH zustande gekommen ist und ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.

 

Falls Ihnen durch ein Gericht bereits eine Klage der Euroweb Internet GmbH zugestellt wurde, sind wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich. Nach Erhalt der Klage ist es wichtig, diese nicht einfach unbeachtet liegenzulassen, sondern zeitnah darauf zu reagieren. Denn es laufen Fristen, die Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt einzuhalten sollten. Diese beginnen bereits mit dem Tag der Zustellung der Klage. Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig reagieren, könnte dies zur Folge haben, dass ein Urteil und damit ein rechtskräftiger Titel gegen Sie ergehen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de