Abofallen-Abzocke: Premium Media Service Ltd. beruft sich auf falsche Urteile

Abofallen-Abzocke: Premium Media Service Ltd. beruft sich auf falsche Urteile
13.08.2014325 Mal gelesen
Die Maschen der Abofallen – Betreiber werden immer dreister. Jetzt beruft sich die in diesem Bereich besonders aktive Premium Media Service Ltd. auf einer Webseite im Internet auf Gerichtsentscheidungen, in denen Richter angeblich Urteile zugunsten von dem Betreiber u.a. der Seite routenplaner-24.net gesprochen haben sollen. Doch diese Urteile existieren in Wirklichkeit gar nicht.

Laut einer unzutreffenden Meldung im Internet unter premiummediaserviceltd.wordpress.com - auf die aktuell chip.de sowie das LKA Niedersachsen aufmerksam machen - sollen die Richter in diesen Urteilen entschieden haben, dass die mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträge angeblich wirksam sind und die demzufolge einen Anspruch auf Zahlung habe. Dabei soll es sich um ein Entscheidung des OLG Frankfurt (AZ: 8 C 257/15):" und ein Urteil des AG Mainz (AZ: 33 C 358/15) handeln. Diese Meldung stammt vermutlich von der Premium Media Service Ltd. mit Sitz in Belize (Panama), die mehrere Webseiten mit Abofallen betreibt. Dazu gehört auch routenplaner-24.net. Angeblich sollen die Forderungen über die Pable Inkasso GmbH eingetrieben worden sein, die angeblich Mahnbescheide gegen die betreffenden Verbraucher erlassen haben soll.

Premium Media Service Ltd.: Täuschung durch Angabe von falschen Aktenzeichen

Dabei wird durch das LKA Niedersachsen zu Recht darauf hingewiesen, dass es diese Entscheidungengar nicht geben kann. Dies ergibt sich daraus, dass im angeblichen Aktenzeichen jeweils ganz hinten hinter dem Schrägstrich die Zahl "15" aufgeführt wird. Nach dieser Angabe dürfte die Klage erst im Jahre 2015 bei dem jeweiligen Zivilgericht eingegangen sein- was gar nicht möglich ist. Allein schon deshalb ist offensichtlich, dass es diese Entscheidungen gar nicht geben kann.

Abofallen-Opfer etwa von routenplaner-24.net sollten sich nicht entmutigen lassen

Verbraucher sollten sich daher durch die Angabe einer Gerichtsentscheidung mit einem Aktenzeichen nicht aus der Fassung bringen lassen und freiwillig zahlen. Denn häufig sind diese Angaben falsch. Entweder existiert das Urteil gar nicht oder es wird unzutreffend wiedergegeben, um den Verbraucher bewusst zu täuschen. Darüber hinaus ist nicht gesagt, dass ein Urteil zulasten von einem Verbraucher wirklich rechtskräftig geworden ist. Deshalb sollten sich Abofallen-Opfer unbedingt an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Das Locken in eine Abofalle kann übrigens strafrechtlich zumindest als versuchter Betrug anzusehen sein. Dies hat der BGH mit Urteil vom 05.03.2014 (Az. 2 StR 616/12) klargestellt.

Verstoß gegen Buttonlösung durch Betreiber von Abofallen

Denn oftmals stehen Betreiber von Abofallen - wie hier der Premium Media Service Ltd. - kein Zahlungsanspruch zu, weil sie gegen die Buttonlösung verstoßen haben. Diese besagt, dass Online-Händler die Bestellfläche deutlich beschriften müssen. Sie muss einen klaren Hinweis auf die Kostenpflicht enthalten Hierdurch sollen Kostenfallen vermieden werden. Aufpassen sollten Verbraucher im Internet unter anderem auf Webseiten von sogenannten Routenplanern, wenn sie sich dort zur Nutzung registrieren sollen.

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