Aktuelle Änderungen im eBay-Bewertungssystem 2008 - Folgen für Verkäufer

Internet, IT und Telekommunikation
02.06.20081071 Mal gelesen

Neuerdings können Verkäufer bei eBay keine negativen oder neutralen Bewertungen mehr abgeben. Das Auktionshaus eBay begründet das damit, man habe über "die letzten Jahre...festgestellt, dass viele Käufer aus Angst vor Rachebewertungen Verkäufer bei schlechten Erfahrungen nicht ehrlich bewertet" hätten: So wird es auf der Seite  http://pages.ebay.de/help/feedback/feedback-changes.html#6 erklärt.

Durch die Angst vor Rachebewertungen sei "die Aussagekraft und Transparenz" des eBay-Bewertungssystems geschwächt, worden, "weil sich diese negativen Erfahrungen nicht in den Verkäuferbewertungen widergespiegelt" hätten.

Ab dem 22. Mai 2008 gilt daher das geänderte Bewertungssystem. Seit diesem Datum können eBay-Mitglieder Bewertungen zudem nur noch bis zu 60 Tage nach Angebotsende eine Transaktion abgeben. Bisher galt eine 90-Tages-Frist.

Darüber hinaus hat sich laut eBay Folgendes geändert:

  •  Wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied werden mehrfach gezählt (auch rückwirkend auf die gesamte Zeit seit der Anmeldung
  •  Die Prozentsatz positiver Bewertungen basiert auf den zurückliegenden 12 Monaten und berücksichtigt nun auch neutrale Bewertungen 
  •  Die einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen über die eBay-Website wird abgeschafft

 Schutz der Verkäufer

Wie werden aber nun Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen geschützt? Diejenigen Käufer, die Verkäufer mit negativen oder neutralen Bewertungen erpressen, sollen jetzt mit stärkeren Konsequenzen rechnen müssen. Zudem müssen Käufer dann, wenn sie einen Verkäufer negativ oder neutral bewerten wollen, vor Abgabe der Bewertung bestätigen, dass die Wartezeit auf den Artikel ausreichend war. Außerdem erweitert eBay die Funktion "Käuferkreis einschränken" sowie die "Liste gesperrter Bieter/Käufer".  

Weiter heißt es auf der zitierten Seite: "Abgegebene negative oder neutrale Bewertungen von Käufern, die nicht auf einen nicht bezahlten Artikel reagieren, werden gelöscht. Alle abgegebene negativen oder neutralen Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht. PowerSeller, die länger als 12 Monate auf eBay angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden."

Schließlich verspricht eBay den Verkäufern, dass sie "zukünftig Probleme mit Käufern schneller und einfacher melden" können.

Konsequenzen für eBay-Verkäufer

Wie können sich Verkäufer nun gegen rechtswidrige Bewertungen von Käufern zur Wehr setzen? Nach dem eBay-Versprechen soll nun eine einfache Meldung an eBay bei den oben genannten Missbrauchsfällen genügen. Die Praxis wird zeigen, wie sich diese Änderung und die Abschaffung der einvernehmlichen Rücknahme tatsächlich auswirken wird.

Sollten Sie als Verkäufer die Negativbewertung nicht durch die Meldung an eBay aus der Welt schaffen können, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Gerne beraten wir Sie dabei, welche Möglichkeiten Sie bei der konkreten Negativbewertung gerichtlich haben.

Rechtsanwältin Wienen erreichen Sie wie folgt:

wienen@pr-plus-recht.de
Tel. 030 390 398 80
Fax 030 39 40 82 82