Datenschutz ist Chefsache – Teil 1

Datenschutz ist Chefsache – Teil 1
05.07.2014352 Mal gelesen
05.07.2014: Datenschutz scheint bei den meisten Unternehmen Brachland zu sein – dabei muß es Chefsache sein!

Bei den meisten Unternehmen erntet auf die Frage nach dem Thema Datenschutz nur Kopfschütteln - einen Datenschutzbeauftragten gibt es nicht, "das ist nicht so wichtig" oder "das machen wir alles selbst" und "Wofür braucht ein Unternehmen Datenschutz?

 

In mehreren Teilen werden wir daher über einzelne Fragen aus dem Datenschutz berichten, die ein Unternehmer unbedingt beachten muß.

 

Angesichts der immer häufiger werdenden Cyber-Attacken im Internet sollte sich jedes Unternehmen Gedanken über den Datenschutz machen und wann es einen Datenschutzbeauftragten braucht.

 

Industriespionage findet heute leise statt! Der eigentliche Spion kommt oft nicht mehr ins Unternehmen bzw. schleicht sich dort als neuer Mitarbeiter ein, nein, es ist viel einfacher geworden als früher: man knackt die Zugänge zu den Firmen-Rechnern und schon ist man drin und kann sich in Ruhe, oft ohne bemerkt zu werden, die wichtigen Firmendaten kopieren.

 

Für viele Firmen kann dies schnell existenzbedrohend werden. Stellen Sie sich nur mal vor, es werden Pläne, Daten u. ä. geklaut, auf deren Basis Patente existieren? Schnell ist eine Maschine, ein Werkzeug oder sonstiges in China nachgebaut und billig vermarktet!

 

Industriespionage ist häufiger, als es insbesondere Mittelständler denken, aber generell ist natürlich Datenschutz wichtig:

 

Zunächst wollen wir uns dem Thema Datenschutzerklärung zuwenden:

 

Durch die umfassende Nutzung des Internet speichern Webseiten, sog. Analysetools und Apps, zahlreiche Daten über die Besucher. 

Das Datenschutzrecht und § 13 des Telemediengesetzes (TMG) regeln deshalb, daß Nutzer darüber informiert werden müssen, welche Daten von ihnen gespeichert werden. Grundsätzlich müssen also alle, die eine Webseite betreiben, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite haben!

Dies betrifft insbesondere Funktionen und Tools von externen Diensten wie z. B. Google Analytics, Adobe Analytics, Facebook oder Twitter.

Dabei ist zu beachten, daß es kein allgemeines Muster für eine Datenschutz-erklärung gibt, die für sämtliche Webseiten verwendet werden kann.

Die Datenschutzerklärung muß individuell erstellt werden, je nachdem, welche Tools Ihre Webseite verwendet.

Wir raten absolut daher davon ab, irgendwelche vorformulierten Texte einfach aus dem Internet zu kopieren. Zum einen können Sie deshalb genauso abgemahnt werden, wenn die Texte einfach falsch sind und nicht zu Ihrem Unternehmen passen, zum anderen kann dies passieren, wenn Sie überhaupt keine Datenschutzerklärung haben!

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen selbstverständlich gerne eine für Ihr Unternehmen individuell angepaßte Datenschutzerklärung.

 

Unsere Kanzlei ist Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, wir beschäftigen uns darüber hinaus mit IT-Recht und ähnlichen Gebieten. Bei uns sind Sie immer gut beraten! Wenn Sie Fragen haben zum Datenschutz, wenden Sie sich gerne an uns!