Nach einer Entscheidung des AG München (Geschäfts- Nr. 222 C 5471/07) sind Banken bei Online- Überweisungen (belegloser Überweisungsverkehr) nicht verpflichtet, Kontonummer und Empfänger, sowie die Daten der Empfängerbank zu überprüfen. Werden durch den Kunden beim Online- Banking versehentlich falsche Kontoangaben gemacht, gehen diese voll zu seinen Lasten, wenn er selber den Fehler nicht sofort bemerkt und handelt. Denn nach Ansicht des Gerichts verzichtet der Kunde beim beleglosen Zahlungsverkehr auf Datenabgleich. Die Empfängerbank trifft keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen, so dass sie den von der überweisenden Bank übermittelten Auftrag ausschließlich anhand der Kontonummer auszuführen darf.
- Geben Sie die Kontodaten am Computer sorgfältig ein.
- Prüfen Sie streng Ihre Eingaben am Computer.
- Senden Sie ihren Überweisungsauftrag erst ab, wenn die Angaben vom Computerprogramm richtig übernommen wurden.
- Drucken Sie Überweisungen aus und Prüfen Sie die Richtigkeit der Daten
- Haben Sie trotzdem einen Fehler gemacht, melden Sie dies unbedingt sofort Ihrer Hausbank. Falsche Überweisungen können i.d.R. vor Ausführung noch gekündigt werden (§ 676a Abs.4 BGB). Hierfür gelten allerdings strenge Fristen!
RA Habel http://www.rechtsanwalt-habel.de