XING: LG München zur Impressumspflicht bei XING-Profilen

Internet, IT und Telekommunikation
20.06.2014623 Mal gelesen
XING-Nutzer dürfen nicht ohne Weiteres bei einem fehlenden Impressum abgemahnt werden. Dies hat jetzt das Landgericht München entschieden. Trotzdem sollten Unternehmer mit einem Profil bei XING vorsichtig sein und auf ein ordnungsgemäßes Impressum großen Wert legen.

Vorliegend hatte die Kanzlei Winter gegen den Nutzer eines Profils bei XING eine Abmahnung ausgesprochen. Dabei handelte es sich um einen Rechtsanwalt, der arbeitssuchend war. Er verfügte bei XING über eine Basismitgliedschaft. Nachfolgend erhielt der Rechtsanwalt eine Abmahnung, weil er bei seinem Profil kein Impressum angelegt hatte. Aus diesem Grunde sollte er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Abmahner begründete das damit, dass er sein XING Profil nicht nur privat nutzen würde. Denn er betreibe damit gezielt Marketing in eigener Sache. Weil der Inhaber des Profils sich weigerte, beantragte der Abmahnanwalt eine einstweilige Verfügung.

Impressumspflicht bei XING: LG München bejaht diese

Hierzu führte das Landgericht München I zunächst einmal aus, dass aufgrund des fehlenden Impressums bei XING gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 TMG verstoßen worden sei.

Spürbare Beeinträchtigung von Interessen wird verneint

Gleichwohl wies es den Antrag auf die begehrte einstweilige Verfügung mit Urteil vom 03.06.2014 (Az. 33 O 4149/14) zurück. Hierzu führte das Gericht aus, dass es hier an der geschäftlichen Relevanz im Sinne von § 3 UWG und damit einer spürbaren Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern fehlen würde. Dies ergebe sich daraus, dass der Abmahnanwalt nicht hinreichend dargelegt habe, dass XING gewöhnlich über den Aufbau von Kontakten zu potentiellen Arbeitgebern oder Berufstätigen untereinander auch zur Anbahnung von Mandaten dienen würde. Insbesondere ein Basisprofil bei XING könne nicht einfach mit dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook oder Google verglichen werden.

Ohne ordnungsgemäßes Impressum bei XING droht  Abmahnung

Gleichwohl sollten selbständige Unternehmer die XING-Profile nutzen aufpassen und diese besser mit einem ordnungsgemäßen Profil versehen. Ansonsten droht eine teure Abmahnung von geschäftstüchtigen Abmahnanwälten. Dies gilt vor allem dann, wenn sie über eine Premium- Mitgliedschaft bei XING verfügen. Das ergibt sich auch zu Entscheidungen, die bereits zu geschäftsmäßig genutzten Profilen bei Facebook und Google ergangen sind (u.a. OLG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2013 Az. 3 U 348/13).

Zu bedenken ist darüber hinaus, dass dieses Urteil des Landgerichtes München I noch nicht rechtskräftig ist. Die Kanzlei Winter hat mittlerweile gegen diese Entscheidung Berufung eingelgt. Abzuwarten bleibt, wie das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz oder sogar der BGH als Revisionsgericht abschließend darüber entscheidet.

Ähnliche Artikel: