Post vom Nachbarn, dem alten Schulfreund oder der Urlaubsbekanntschaft – ob per Telefon, SMS oder Email – Finger weg von nicht angeforderten Zugangsdaten, Internetrecht aktuell, Assessor Dominic Dörin

Internet, IT und Telekommunikation
05.05.20081757 Mal gelesen

Die Masche ist stets gleich oder ähnlich. In unserem Fall erhielten der Mandant und seine Frau in der letzten Woche einen Anruf, wonach sie ein "alter Freund" suchte und sich mit ihnen verabreden wollte. Unser Mandant und seine Frau brachten diesen Anruf und das Angebot sofort, fälschlicherweise mit einem zuvor geführten "Internet-Telefonat" in Verbindung. Dieses "Internet-Telefonat" hatten sie über einen Bekannten mit einem Freund geführt. Die Person am Telefon nannte unserem Mandanten einen "Zugangs-Code". Nachdem er diesen Code im Internet eingegeben hatte, erhielt er kurz darauf eine Rechnung der C... Enterprise Ltd. (nachbarschafts....com) über eine Gebühr von 54,- Euro für ein Jahres-Abo. Das Ganze stellt sich als sog."Cold Call" dar - also ein ungebetener und verbotener Werbeanruf. Betroffene sollten sich an die örtlichen Verbraucherzentralen wenden und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.