Das Landgericht Hamburg hat laut GEMA Aviteo als Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT die Verbreitung von 10 urheberrechtlich geschützten Werken untersagt. Hierauf weist die GEMA in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Laut Landgericht Hamburg haftet ein Zugangsdienst als Provider nicht nur dann, wenn er selbst aktiv für illegale Angebote wirbt. Unter Umständen reiche schon die Ausgestaltung des Angebotes aus, damit ihm die Urheberrechtsverletzung durch Dritte als Mitstörer zugerechnet werde.
Nach weiteren Meldungen möchte Aviteo diese Entscheidung nicht hinnehmen, sondern gegen die vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung vorgehen. Zumindest gegen gemeldete rechtswidrige Inhalte gehe man bei UseNeXT vor und entferne sie angeblich.
Wir sind gespannt, wie es in der Sache weitergeht. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, wird die Haftung von Zugangsdiensten als Zugangsvermittler für Rechtsverletzungen Dritter erheblich ausgeweitet. Hierzu gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung. Wer als Nutzer illegal urheberrechtlich geschützte Werke übers Usenet verbreitet, muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen.