Vorliegend bot ein Amazon Verkäufer Handyhüllen im Internet an. Dies geschah in der Weise, dass er das Angebot von einem anderen Händler mitsamt dessen Standard-Identifikationsnummer (ASIN) übernahm und unter eigenem Namen anbot. Er hatte nicht zuvor den Händler um dessen Zustimmung gebeten.
Was sind ASIN?
Amazon Standard-Identifikationsnummern (ASIN) sind Kombinationen auch Buchstaben und Zahlen, die zur Identifizierung von Artikeln dienen. Sie sind mit der ISBN-Nummer im Bereich des Buchhandelns vergleichbar.
Verwendung fremder ASIN ist Markenrechtsverletzung
Hierzu entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 2a O 58/13), dass der Amazon-Verkäufer durch die Verwendung der Identifikationsnummer (ASIN) des Konkurrenten ebenfalls eine Markenrechtsverletzung begangen hat.
Mangelnde Erkennbarkeit von ASIN spielt keine Rolle
Keine Rolle nach der Ansicht der Richter, dass die ASIN nicht für die Nutzer erkennbar gewesen ist, weil sie nicht im Text des Angebotes stand. Gleichwohl handele es sich dabei um ein geschütztes Kennzeichen. Von daher besteht gegen den Händler einen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung dieser Marke.
Amazon-Verkäufer sollten daher nicht nur darauf achten, dass Sie keine geschützten Bezeichnungen von Artikeln einfach übernehmen. Vielmehr sollte auch nicht die ASIN von anderen Händlern übernommen werden. Ansonsten besteht eine hohe Abmahngefahr wegen einer Markenrechtsverletzung.
Ähnliche Artikel:
- Markenrechtsverletzung durch Titel von Smartphone-App
- Was bei der Registrierung einer Internet-Domain beachtet werden muss
- BGH trifft Entscheidung zur Zulässigkeit von "Tippfehler-Domains"
- Amazonangebote mit der Angabe "von" stellen eine markenmäßige Benutzung dar
- Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke Sheldon Cooper
- BGH: "Tippfehler-Domains" als Wettbewerbsverstoß?
- Auch im Rahmen von AdWords-Anzeigen sind Markenverletzungen möglich
- BGH: Adwords-Anzeige als Markenrechtsverletzung
- OLG Düsseldorf: Haftung für Markenrechtsverletzung durch Google Places Eintrag
- Boehmert und Boehmert mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen ab
- BGH: "Volks-Begriffe" können mit Volkswagen in Verbindung gebracht werden
- Rechtliche Probleme der Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- BGH: Keyword-Advertising grundsätzlich zulässig