Amazon: Nutzung fremder ASIN-Nummer kann Markenrechtsverletzung sein

Internet, IT und Telekommunikation
25.03.2014180 Mal gelesen
Als Händler sollten Sie keine fremden Amazon Standard-Identifikationsnummern (ASIN) verwenden. Denn dann müssen sie mit einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung rechnen. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf.

Vorliegend bot ein Amazon Verkäufer Handyhüllen im Internet an. Dies geschah in der Weise, dass er das Angebot von einem anderen Händler mitsamt dessen Standard-Identifikationsnummer (ASIN) übernahm und unter eigenem Namen anbot. Er hatte nicht zuvor den Händler um dessen Zustimmung gebeten.

Was sind ASIN?

Amazon Standard-Identifikationsnummern (ASIN) sind Kombinationen auch Buchstaben und Zahlen, die zur Identifizierung von Artikeln dienen. Sie sind mit der ISBN-Nummer im Bereich des Buchhandelns vergleichbar.

Verwendung fremder ASIN ist Markenrechtsverletzung

Hierzu entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 2a O 58/13), dass der Amazon-Verkäufer durch die Verwendung der Identifikationsnummer (ASIN) des Konkurrenten ebenfalls eine Markenrechtsverletzung begangen hat.

Mangelnde Erkennbarkeit von ASIN spielt keine Rolle

Keine Rolle nach der Ansicht der Richter, dass die ASIN nicht für die Nutzer erkennbar gewesen ist, weil sie nicht im Text des Angebotes stand. Gleichwohl handele es sich dabei um ein geschütztes Kennzeichen. Von daher besteht gegen den Händler einen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung dieser Marke.

Amazon-Verkäufer sollten daher nicht nur darauf achten, dass Sie keine geschützten Bezeichnungen von Artikeln einfach übernehmen. Vielmehr sollte auch nicht die ASIN von anderen Händlern übernommen werden. Ansonsten besteht eine hohe Abmahngefahr wegen einer Markenrechtsverletzung.

 

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