Betrügerische Youtube Abmahnungen im Umlauf!

Internet, IT und Telekommunikation
04.03.2014485 Mal gelesen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor betrügerischen Youtube Abmahnungen. Die angeblichen Rechtsanwälte Zajonc und Ruck mahnen für das Streaming auf Youtube ab und verlangen die Zahlung von 39,61 Euro. Ein Nutzer hat uns bereits deswegen angeschrieben und uns die Abmahnung, die die vermeintlichen Anwälte per Mail verschickt haben, zugesandt.

Hier Ausschnitte aus der Original Abmahnung:

Sehr geehrte/r Youtubenutzer/in,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung über die Plattform Youtube. Unserer Mandantin die Intl. Musik Copyright Agency, nachfolgend als IMCA bezeichnet, steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt. (.)

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Homburg Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen XXX wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet. (.)

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin machen wir hier mit Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG einen Erstattungsanspruch gegen Sie geltend. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 39,61 Euro beziffern.

Wir bitten Sie den fälligen Betrag binnen 10 Tagen zu überweisen, da wir sonst gezwungen sind weitere Schritte zu unternehmen die zusätzliche Kosten verursachen werden. Diese Kosten sind von ihnen zu tragen. Sollten wir in den nächsten 10 Tagen keinen Zahlungseingang von ihnen feststellen können, entstehen Folgekosten die den bisherigen Betrag von 39,61Euro um ein Vielfaches übersteigen können. Mit dem Eingang ihrer Zahlung sind alle unsere rechtlichen Forderungen an Sie beglichen.

Es ist dringend davon abzuraten auf diese Email zu reagieren. Am besten sollte diese ungelesen im Papierkorb landen.

Unabhängig davon, dass Abmahnungen wegen Streamings unserer Ansicht nach ohnehin rechtswidrig sind, sind die vermeintlichen Anwälte Zajonc und Ruck weder im bundesweiten anwaltlichen Verzeichnis aufgelistet, noch genügt die Abmahnung den formalen Anforderungen, die das Gesetz für Abmahnschreiben vorsieht. Es wird noch nicht einmal erwähnt aufgrund welchen geschützten Werkes abgemahnt wird.