Schwarz-Surfen über fremden und offenen WLAN-Anschluss ist strafbar!

Internet, IT und Telekommunikation
09.04.20081607 Mal gelesen

Mit Urteil vom 03.04.2007 hat das Amtsgericht Wuppertal einen Internetnutzer wegen Verstoßes gegen §§ 89 Satz 1, 148 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG schuldig gesprochen. 

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Angeklagte hatte herausgefunden, dass er mit seinem Notebook in einen unverschlüsselten Internetzugang eines WLAN-Routers eines Nachbarn eindringen und diesen für seine Zwecke nutzen konnte. Den Internetzugang benutzte er in der Absicht für die Nutzung kein Entgelt zu zahlen. Eine Erlaubnis hatte er für die Nutzung nicht.

Der betroffene Zeuge bemerkte, dass sich der Angeklagte in sein Netzwerk eingewählt hatte und benachrichtigte die Polizei, die den Angeklagten, der sich unmittelbar vor dem Haus des Zeugen auf dem Bürgersteig befand, festnahm und Notebook nebst Ladegerät sicherstellten. 

Damit hatte der Angeklagte gegen das gesetzlich in § 89 TKG normierte Abhörverbot verstoßen und sich deshalb strafbar gemacht (§ 148 TKG). Da es sich bei einem WLAN-Router um eine elektrische Sende- und Empfangseinrichtung handele, sei diese eine Funkanlage im Sinne des TKG, meint das Amtsgericht. Während der Internetnutzung habe der Angeklagte den Zeugen abgehört im Sinne des TKG, weil es sich dabei um ein tatsächliches Wahrnehmen von Nachrichten, welche an einen Fremden adressiert seinen, handele. Er greife nämlich auf die bei der Nutzung zugesandte IP-Adresse zu und nutze diese für eigene Zwecke. 

Der Angeklagte hat sich ferner wegen Verletzung rechtlich geschützter Daten strafbar gemacht im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit der Fremdnutzung der IP-Adresse habe der Angeklagte Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person ohne Erlaubnis genutzt (vgl. § 3 Abs. 1 BDSG). 

Der Angeklagte konnte auch nicht davon ausgehen, dass der betroffene Zeuge kostenlos einen sog. Hot-Spot zur Verfügung gestellt habe. Bei einem Hot-Spot handelt es sich um einen öffentlich-drahtlosen Internetzugriffspunkt, mit dem man mittels der WLAN-Technologie eine Verbindung zum Internet aufbauen kann.