Neue Muster-Widerrufsbelehrung

Internet, IT und Telekommunikation
27.03.20081369 Mal gelesen

Nachdem jahrelang sowohl die Rechtsprechung wie auch die Fachliteratur festgestellt und veröffentlicht hatten, dass das Muster für eine Widerrufsbelehrung, welches der Gesetzgeber bei Fernabsatzverträgen im Rahmen der sogenannten BGB-InfoV entworfen hatte, nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmte und nachdem die Gerichte dem Gesetzgeber auch bescheinigt hatten, dass gesetzliche Regelungen, die derselbe Gesetzgeber gemacht hatte, der Verordnung vorgingen und nachdem daraufhin tausende von Abmahnverfahren stattgefunden hatten, weil die Rechtslage völlig unklar war, hat der Gesetzgeber nun doch    - oh Wunder - ein Einsehen. Er hat das Muster für die Widerrufsbelehrung überarbeitet und nun in eine Form gegossen, von der man einigermaßen ausgehen kann, dass sie gesetzesfest ist. Darüber hinaus hat er angekündigt, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass das Muster Gesetzesrang erhält. Das würde dazu führen, dass die Gerichte den Text des      Musters nicht mehr auslegen und verändern können. Es wäre endlich Rechtssicherheit geschaffen.

 

Dennoch muss festgehalten werden, dass das Muster nicht ohne weiteres abgeschrieben werden kann, sondern dass es aufgrund der vielen verschiedenen Alternativen (insgesamt 11) immer noch relativ schwierig ist, für den individuellen Fall das richtige Muster zu wählen. Auch wenn nun ab 01.04. (von da an gilt das neue Muster) einigermaßen sicher davon ausgegangen werden kann, dass man dann, wenn man das Muster verwendet, auf der sicheren Seite steht, ist immer noch dazu zu raten, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, welche der vielen verschiedenen Alternativen man denn wählen soll. Dies gilt insbesondere beim Verkauf über Ebay, weil dort nach wie vor keine technische Möglichkeit besteht, vor Abschluss des Vertrages den Verbraucher über seine Rechte zu belehren. Dies hat insbesondere zur Folge, dass entgegen dem Text des Musters bei Geschäften auf der Internetplattform Ebay nach wie vor die Widerrufsfrist vier Wochen beträgt und der Lauf der Frist erst mit Eingang der Ware beim Empfänger beginnt.

Die neueste Fassung der Widerrufsbelehrung findet man unter folgender Adresse als PDF-Datei: http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info-VO