Schadensersatz wegen privatem Bilderklau auf eBay

Internet, IT und Telekommunikation
28.09.2013626 Mal gelesen
Wer ein fremdes Foto bei einer privaten eBay-Versteigerung illegal verwendet, begeht ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung und kann auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Bereits mehrere Gerichte haben hier den Anspruch auf Schadensersatz reduziert.

Vorliegend verwendete ein Nutzer mehrere Produktfotos eines Dritten im Rahmen von privaten Verkäufen über die Auktionsplattform eBay, ohne vorher die Erlaubnis des Fotografen als Rechteinhaber einzuholen. Als dieser die Bilder entdeckte, schickte er eine Abmahnung und forderte außer den Abmahnkosten auch hohen Schadensersatz. Der Rechteinhaber begründete die Höhe mit den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die hier in Kurzfassung abgerufen werden können.

Privater Bilderklau: MFM-Tabelle findet keine Anwendung

Hierzu entschied das Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 24.04.2013 (Az. 550 C 1163/12), dass der Fotograf wegen der unbefugten Nutzung seiner Bilder eine Urheberrechtsverletzung begangen und daher einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Es erkannte jedoch im Rahmen einer Schätzung nur einen Schaden in Höhe von 30 € pro Foto zu. Dies begründeten das Gericht damit, dass die MFM-Tabelle nur bei einer gewerblichen Nutzung Anwendung finden könne. Hier gehe es jedoch nur um eine private eBay-Nutzung, die zudem nur einmalig erfolgt sei.

Insbesondere gewerblicher Bilderklau kann teuer werden

Dieses Urteil des Amtsgerichtes Hannover steht im Einklang mit einer Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf vom 24.10.2012 (Az. 23 S 66/12) sowie des Oberlandesgerichtes Braunschweig vom 08.02.2012 (Az. 2 U 7/11), die in vergleichbaren privaten Bilderklau-Fällen Schadensersatz in Höhe von 20 € pro Bild zuerkannt haben. Von einer gefestigten Rechtsprechung kann hier allerdings keine Rede sein. Zudem hängt die Höhe des Schadensersatzes auch sehr von den Umständen des Einzelfalles ab. Auf jeden Fall wird es dann teuer, wennder Bilderklau von den Gerichten als gewerblich eingestuft wird. Bei Rückfragen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen auf Wunsch gerne weiter.

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