Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb wegen diverser Informationspflichtverletzungen/Wettbewerbsverletzung beim Onlinehandel

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb wegen diverser Informationspflichtverletzungen/Wettbewerbsverletzung beim Onlinehandel
03.09.2013620 Mal gelesen
Der Verbraucher Schutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck mahnt mit Schreiben vom 27.08.2013 einen Onlinehändler wegen fehlerhafter Regeln in AGB ab.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist in die entsprechende Liste der qualifizierten Einrichtungen gem. § 4 Unterlassungsklagegesetzt aufgenommen und berechtigt, unlautere Wettbewerbshandlungen im Namen seiner Mitgieder zu verfolgen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Kostenpauschale von 232,05 €.

Es geht u.a. um

Die Folge derartiger Abmahnungen ist meistens, dass eine Überprüfung und Anpassung des gesamten Onlineshops an die geltende Rechtslage erforderlich wird. Dafür bieten wir Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Onlineshop-Absicherung unsere pauschalen Absicherungspakete an. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wenn Sie auch eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig beratend zur Seite.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung gerne für eine erste kostenlose telefonische Einschätzung des Falles.

Vorerst empfehle ich

  • nicht die geforderte Erklärung abzugeben und auch keine Zahlung zu leisten
  • Ohne vorherige Rücksprache mit einem auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen,  um in Verhandlungen einzutreten.
  • Innerhalb der gesetzten Fristen auf jeden Fall zu reagieren, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten auslöst.

ACHTUNG: Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung löst nicht nur wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus, sondern kann auch dazu führen, dass ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht des Käufers besteht.

Weitere Informationen zu Abmahnungen im Onlinehandel erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/onlinhandler/