LG Freiburg: Unternehmen haftet für Facebook-Werbung seines Mitarbeiters

Internet, IT und Telekommunikation
14.08.2013230 Mal gelesen
Wer als Mitarbeiter über sein Facebook-Profil werbende Postings macht, muss aufpassen. Ansonsten kann das Unternehmen wegen Verstöße des Mitarbeiters – etwa gegen die Impressumspflicht bei Facebook – abgemahnt werden. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Freiburg.

Vorliegend ging es um ein Posting, das der Mitarbeiter eines Autohauses wohl eigenmächtig unter seinem Account bei Facebook gemacht hatte. Es hat den folgenden Inhalt:

 

"Hallo zusammen,

"Einmaliges Glück", so heißt unsere neue Aktion bei . Auto.

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Angeboten werden Up, Polo, Golf, Golf Cabrio, Tiguan, Touran, Sharan, CC und Touareg (also für jeden was dabei).

Beispiel: Scirocco, 2.0l TDI, 170PS UPE:40.930,00€ jetzt nur 31.000,00€ !!!

(Abbildung des VW Scirocco)

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A. . und 4 anderen gefällt das.

. Bei Fragen stehe ich auch gerne unter der Telefonnummer . zur Verfügung."

Daraufhin wurde das Autohaus abgemahnt wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Es habe unter anderem als Anbieter gegen die Impressumspflicht sowie gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen. Letzteres erbe sich daraus, dass in dem Facebook-Posting keine Angaben zu den Verbräuchen und Emissionen des VW Scirocco gemacht worden sind.

Doch das Autohaus sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgeben.Es berief sich darauf, dass es angeblich nichts von dieser Werbeaktion seines Mitarbeiters gewusst habe.

Das Landgericht Freiburg erließ dennoch die begehrte einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13. Diese Entscheidung enthält - wie bei solchen Beschlüssen üblich - keine Begründung. Abzuwarten bleibt, ob sie rechtskräftig wird.

Daraus ergibt sich wieder einmal, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist. Auch werbende Facebook-Postings dürfen nicht etwa gegen die Impressumspflicht oder sonstige rechtliche Vorgaben verstoßen. Dabei sollten auch Mitarbeiter vorsichtig sein, weil sonst das Unternehmen eventuell dafür haftet.