Vorsicht vor Schreiben der DMP-Agentur: Abzocke!

Internet, IT und Telekommunikation
18.07.2013425 Mal gelesen
Die DMP-Agentur versendet neuerdings Schreiben, die missbräuchlich mit dem Logo des Deutschen Patent -und Markenamtes (DPMA) versehen sind. Insbesondere Unternehmer sollten aufpassen. Es handelt sich um eine Abzocke durch einen Online-Branchenbucheintragsdienst.

Ähnliche Masche wie die Gewerbeauskunftzentrale (GWE)

Insbesondere frisch gebackene Unternehmer werden schnell das Opfer von Branchenbucheintragsdiensten, zu denen jetzt auch die DMP-Agentur gehört. Besonders bekannt ist die Gewerbeauskunftzentrale (GWE), vor der wir bereits mehrfach gewarnt haben. Die Masche der GWE ist dabei ähnlich: Die Unternehmer erhalten ein Schreiben mit amtlicher Aufmachung. Häufig merken die Betroffenen nicht, dass Sie bei Rücksendung der Formulare einen kostenpflichtigen Auftrag zum Eintrag in ein Online-Branchenbuchverzeichnis eines privaten Branchenbucheintragsdienstes erteilen, der nichts mit einer Behörde zu tun hat. Obwohl die Betroffenen hiergegen erfolgreich gerichtlich vorgegangen sind und vor dem BGH mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11)ein Grundsatzurteil erstritten haben, verschickt die GWE in letzter Zeit verstärkt solche Schreiben. Kürzlich verhängte das Amtsgericht Düsseldorf gegen diese Firma sogar ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro.

DMP-Agentur: Aufmachung der Schreiben

Ähnlich sind die Schreiben der DMP-Agentur aufgemacht, die mit einem auffälligen Logo des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) versehen sind. Sie haben den folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Eintragung und Aufnahme Ihres Datensatzes zu Ihrer Marke/Ihrem Patent in das elektronische Deutsche Patent- und Markenamt Register DMP-Agentur wird Ihnen hiermit eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach Eingang Ihrer Zahlung. Die zentrale Aufbereitung Ihres Datensatzes wird für Interessenten abrufbar und bereitgestellt".

Darunter findet sich die folgende fettgedruckte Passage: "Sofern keine Zahlung erfolgt, kommt es zur Löschung Ihres Patent-und Markendatensatzes. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht."

Auf ein solches Schreiben der DMP-Agentur sollten Sie besser nicht hereinfallen und nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung nachkommen. Der Text erweckt beim flüchtigen Durchlesen schnell den Eindruck, als könnte eine ausbleibende Zahlung eine Löschung einer angemeldeten Marke/eines Patentes aus dem offiziellen Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes - des sogenannten DPMAregisters - zur Folge haben.

Amtliche Warnung vor DMP-Agentur

Das Deutsche Patent-und Markenamt warnt inzwischen vor den Schreiben der DMP-Agenturin seinem Portal. Es erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass diese nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stammen und auch nicht von dieser Stelle in Auftrag gegeben worden sind. Es warnt darüber hinaus auch vor anderen Unternehmen mit vergleichbaren Praktiken, wie etwa dem "Allgemeinen Datenverzeichnis", dem "European Central Register" sowie dem "European Patent and Trademark Register".

Fazit:

Wer auf Schreiben der DMP-Agentur hereingefallen ist, sollte sich dagegen wehren und sich beraten lassen. Konkrete Tipps können nur im jeweiligen Einzelfall gegeben werden. Wir sind - ebenso wie das Deutsche Patent- und Markenamt - für jeden Hinweis dankbar.