OLG Hamm stärkt Rechte von privaten eBay-Käufern

Internet, IT und Telekommunikation
16.07.2013313 Mal gelesen
Wann handelt ein eBay-Verkäufer privat und ab wann gewerblich? Diese Frage ist vor allem deswegen interessant, weil es gewerblichen Verkäufern, den sog. Powersellern, beim Verbrauchsgüterkauf rechtlich nicht möglich ist, die Haftung für Sachmängel auszuschließen. Außerdem besteht ein Widerrufsrecht, durch das die Käufer die Sache innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt wieder zurückschicken können.

Verkäufer schließt Gewährleistung aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte der Käufer gestärkt (Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12). Ein Verkäufer bot insgesamt 250 Akkus in verschiedenen Mengen an. Obwohl die verhältnismäßig hohe Zahl schon ein Indiz für einen gewerblichen Verkäufer sein kann, schloss der spätere Beklagte die Haftung mit den Worten "Privatverkauf: keine Garantie bzw. Gewährleistung, kein Rücktrittsrecht" aus.

250 Akkus, 60 Bewertungen

Nach Ansicht der Richter des OLG handelte es sich nicht um einen privaten Verkäufer. Zum einen spricht dagegen schon der Umfang der Tätigkeit. Wer 250 Akkus verkauft, braucht eben gute Argumente, um noch als nichtgewerblicher Verkäufer durchzugehen. Mit diesen konnte der Beklagte nicht dienen: Er bekam innerhalb eines Jahres 60 Bewertungen bei der Auktionsplattform, was wiederum für eine auf gewisse Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung gegen Entgelt sprach.

Auf Dauer angelegte Tätigkeit

Ebenso die Tatsachen, dass neben kleineren Mengen auch größere zur Verfügung stehen und der Verkauf über einen längeren Zeitraum. Das OLG argumentierte vor allem im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes. Es dürfen keine zu hohen Anforderungen an einen gewerblichen Verkäufer gestellt werden, andernfalls stehen den Kunden kaum Rechte zu. Zu beachten ist außerdem, dass die Bieter nicht über die Identität des Verkäufers informiert werden.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass ein Powerseller keine hunderte Artikel im Monat verkaufen muss. Die Gerichte unterziehen jeden Fall einer Gesamtwürdigung. So mancher vermeintlich privater Verkäufer sollte daher überprüfen, ob nicht doch ein gewerbliches Handeln vorliegt.