Facebook-Wirbel um BVB-Star Lewandowski – Darf man Facebook-Fans legal kaufen?

Internet, IT und Telekommunikation
17.06.2013689 Mal gelesen
Der Wirbel um BVB-Star Robert Lewandowski nimmt in diesen Tagen kein Ende. Neben dem seit Wochen anhaltenden Transfer-Hickhack droht jetzt auch noch Ärger wegen der Facebook-Fanseite des polnischen Stürmers: Lewandowski soll angeblich Facebook-Fans gekauft haben.

Weil sich ihre Anzahl seit Ende Mai innerhalb weniger Tage explosionsartig von einer halben auf rund 1,2 Millionen erhöht hat, drängt sich ein solcher Verdacht auf. Und Lewandowski wäre auch beileibe nicht der erste Fall: Schon Parteien wie die CDU, und Prominente wie US-Politiker Mitt Romney oder Dschungelcamp-Kandidatin Georgina sollen schon für falsche Follower bei Twitter oder "Likes" bei Facebook gezahlt haben. Abwickeln lässt sich dies heutzutage einfach und schnell über entsprechende Agenturen, die Fans in sozialen Netzwerken gegen Bezahlung vermitteln. Doch ist der Kauf solcher falschen Fans überhaupt rechtlich erlaubt, oder droht hier neben der negativen Publicity auch juristischer Ärger? Hier ein Überblick über falsche Freunde bei Facebook & Co.

Falsche Freunde bei privaten Facebook-Profilen erlaubt

Ohne rechtliche Konsequenzen können jedenfalls Privatpersonen das eigene Profil oder die Facebook Fanpage mit gekauften "Likes", Fans oder Freunden aufhübschen. Weil hierdurch aber niemandem ein Schaden droht und die Nutzungsbedingungen von z.B. Facebook derartige Praktiken auch nicht ausdrücklich untersagen, ist der Fan-Erwerb nicht illegal, sondern allenfalls moralisch bedenklich.

Fan-Kauf durch Unternehmen bei Facebook & Co. illegal

Anders ist die rechtliche Situation aber bei Fanseiten oder Profilen von Unternehmen zu beurteilen. Denn die Anzahl der Facebook-Fans oder Twitter-Follower kann als eine digitale Währung für die Popularität der Firma und ihrer Produkte angesehen werden. Eingekaufte Empfehlungen und Gefolgschaften in sozialen Netzwerken können deshalb auch eine tatsächlich so nicht bestehende Bekanntheit und wirtschaftliche Kraft vortäuschen.

Ähnlich wie der verbotene Kauf positiver Kundenbewertungen (sog. Astroturfing) ist dies nicht nur geeignet, den Verbraucher zu beeinflussen, sondern auch konkurrierende Unternehmen Nachteile zuzufügen. Solch irreführende Werbemaßnahmen/Irreführungen sind aber nach dem Wettbewerbsrecht verboten und damit illegal, wie Medienrechtsanwalt Christian Solmecke erläutert. Zwar haben Gerichte den Kauf von Fans bei Facebook & Co. noch nicht eindeutig entschieden. Tricksende Unternehmen müssen neben dem Imageschaden aufgrund des Gesagten aber dennoch mit teuren Abmahnungen oder schlimmstenfalls Klagen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden rechnen.

Auch Prominente und Stars müssen Konsequenzen fürchten

Noch schwieriger stellt sich die Rechtslage bei Prominenten, wie hier im vorliegenden Fall Lewandowski dar. Viele Stars betreiben ihre Angebote in sozialen Netzwerken nämlich auch, um sich einfach ihrer realen Fangemeinde zu präsentieren und mitzuteilen. Allerdings spiegelt die Anzahl der virtuellen Fans oder Follower auch die Popularität des jeweiligen Promis wider und verkörpert damit einen selbständigen kommerziellen/wirtschaftlichen Wert. Manipulationen der Fanzahlen können insofern beispielsweise im Kampf um gutdotierte Werbeverträge eine Rolle spielen und andere Stars der gleichen Branche beeinträchtigen. Auch der Fan-Kauf durch Prominente ist daher ebenso wie bei Unternehmen als verbotene Irreführung zu werten.

Fazit: Finger weg von gekauften Facebook-Fans!

Ohnehin bezweifeln die meisten Social Media Experten, dass hinzugekaufte Fans eine positive Wirkung für den betreffenden Accountinhaber erzielen. Hinzu kommt, dass Apps wie "Facebook-Like-Check" es immer einfacher machen, manipulierte Fanzahlen auf die Schliche zu kommen, etwa weil tausende Fans einer deutschen Fanseite aus Asien oder Osteuropa kommen. Vor allem aber weil der Fan-Kauf im Geschäftsverkehr einen illegalen und damit abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, sollten zumindest Firmen die Finger davon lassen. Gleiches gilt für Prominente, Stars und Sternchen. Denn auch hier sind Fankauf-Aktionen rechtlich nicht erlaubt und darüber hinaus vor allem eines - ziemlich peinlich!