Datenklau bei Online-Banking: Vermehrte Meldungen von Kontoplünderungen

Internet, IT und Telekommunikation
10.05.2013 382 Mal gelesen
In den vergangenen Wochen haben uns besonders viele Bankkunden kontaktiert, von deren Konten – offenbar nach Ausspähung ihrer Daten – erhebliche Geldbeträge abgebucht wurden. Die Methoden sind sehr unterschiedlich, der Schaden geht meist in die Tausende. Die Betroffenen fürchten, auf dem Schaden sitzenzubleiben, zumal die Banken häufig einen Ersatz verweigern.

Auslöser sind meist so genannte Trojaner, Schadprogramme, die auf Rechner oder Smartphones gelangen und Daten der Bankkunden ausspähen sollen. Durch Erlangung entsprechender Daten können die Betrüger für eine oder mehrere Transaktionen über das Konto der Betroffenen verfügen.

 

Plünderungen von teilweise über 90.000 Euro

Manchmal sind es "nur" wenige tausend Euro, die von den betroffenen Konten abgebucht werden. In einigen Fällen ist der Schaden erheblich höher: Die Konten einer von uns vertretenen Mandantin wurden in Höhe von über 90.000 € geplündert.

 

Muss der Bankkunde haften?

Ob die Betroffenen Bankkunden für den hierdurch entstandenen Schaden selbst haften müssen ist meist mehr als fraglich. Zwar hat der BGH vor wenigen Monaten die Haftung eines Bankkunden bejaht. Dieser hatte, getäuscht durch einen Trojaner, zehn TAN-Nummern eingegeben, woraufhin ein Betrag von 5000 € auf ein Konto im Ausland überwiesen wurde.

Das Urteil des BGH bezog sich auf einen älteren Fall.

 

Gute Chancen auf Rückerstattung

Nach neuerem Recht hat der Bankkunde einen Anspruch gegen die Bank auf unverzügliche Rückerstattung des abgebuchten Betrages. Vom Bankkunden kann die Bank in bestimmten Fällen einen Betrag in Höhe von maximal 150,00 € ersetzt verlangen. Komplett haftet der Bannkunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In welchen Fällen der Bankkunde grob fahrlässig handelt, ist gerichtlich noch nicht entschieden worden.

 

Gut getarnte Täuschungsmanöver

Viele der Phishing-Attacken sind jedoch sehr perfide und für den Bankkunden kaum zu durchschauen. Betroffen sind sowohl das klassische TAN-Verfahren, aber auch das angeblich sichere mobile TAN-Verfahren, bei dem eine SMS mit der jeweiligen Transaktionsnummer versendet wird.

 

So kann es vorkommen, dass der Bankkunde nicht etwa seine PIN oder TAN-Nummern herausgeben soll, sondern lediglich Details zu seinem Handy, angeblich zu Sicherheitszwecken. Auf diese Weise können auch auf dem Handy Trojaner installiert und damit mobile Überweisungsvorgänge kontrolliert werden.

 

In anderen Fällen gaukelt der Trojaner nach einer Überweisung einen Fehler vor, und fordert den Kunden zur Rück- oder Neuüberweisung auf.  Auch über so genannte Testüberweisungen versuchen die Betrüger die Bankkunden zur Preisgabe von Daten zu verleiten.

 

Die Betrugsmethoden sind also vielfältig und nicht auf ersten Blick zu erkennen. Die Banken kommen mit Ihren Warnungen den vielfältigen Betrugsmethoden kaum noch hinterher, dem betroffenen Kunden kann in der Regel schon aus diesem Grunde kaum ein Vorwurf gemacht werden.  Daher sehen wir für viele unserer Mandanten gute Chancen, durchzusetzen, dass ihnen die abgebuchten Beträge wieder gutgeschrieben werden.

 

Sollten Sie Opfer einer solchen Phishing-Attacke geworden sein und Fehlbeträge auf Ihrem Konto feststellen, empfehlen wir, nicht lange zu zögern sondern schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen, ob und wie man die Rückbuchung unverzüglich durchsetzen kann.